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LG Aschaffenburg: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen PAngV und Irreführung durch Werbung für Ferienwohnungen ohne Berücksichtigung der Reinigungskosten beim Gesamtpreis

LG Aschaffenburg
Urteil vom 14.12.202
1 HK O 47/21


Das LG Aschaffenburg, hat entschieden, dass ein wettbewerbswidriger Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV i.V.m. § 3a UWG und eine Irreführung gemäß § 5a Abs. 1 und 2 UWG durch die Werbung für Ferienwohnungen ohne Berücksichtigung der Reinigungskosten beim angegebenen Gesamtpreis vorliegt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.


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