OLG Hamburg: Schwäbische Brennerei darf ihren Whisky nicht unter der Bezeichnung "Glen Buchenbach" anbieten - Verletzung der geschützten geografischen Angabe "Scotch Whisky"
OLG Hamburg
Urteil vom 20.01.2022
5 U 43/19
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine schwäbische Brennerei ihren Whisky nicht unter der Bezeichnung "Glen Buchenbach" anbieten darf, da die Verwendung des Wortes "Glen" die geschützte geografische Angabe "Scotch Whisky" verletzt. Es wird - so das Gericht - fälschlich suggeriert, dass das Produkt aus Schottland stammt.
Siehe auch zum Thema: EuGH: Bezeichnung "Glen" für Whisky kann möglicherweise die geschützte geografische Angabe "Scotch Whisky" verletzen
Urteil vom 20.01.2022
5 U 43/19
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine schwäbische Brennerei ihren Whisky nicht unter der Bezeichnung "Glen Buchenbach" anbieten darf, da die Verwendung des Wortes "Glen" die geschützte geografische Angabe "Scotch Whisky" verletzt. Es wird - so das Gericht - fälschlich suggeriert, dass das Produkt aus Schottland stammt.
Siehe auch zum Thema: EuGH: Bezeichnung "Glen" für Whisky kann möglicherweise die geschützte geografische Angabe "Scotch Whisky" verletzen
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt