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LG Essen: Irreführende Werbung für Alditalk-Prepaid-Tarif mit "kein Mindestumsatz" wenn für Funktionalität regelmäßig neues Guthaben eingezahlt werden muss

LG Essen
Urteil vom 30.05.2022
1 O 314/21


Das LG Essen hat entschieden, dass die Werbung für einen Alditalk-Prepaid-Tarif mit "kein Mindestumsatz" irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn für die volle Funktionalität regelmäßig neues Guthaben eingezahlt werden muss.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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