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LG Berlin: Preisanpassungsklauseln des Musikstreaminganbieters Spotifiy unwirksam da nur steigende Kosten und nicht sinkende Kosten an Kunden weitergegeben werden

LG Berlin
Urteil vom 28.06.2022
52 O 296/21

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Preisanpassungsklauseln des Musikstreaminganbieters Spotifiy nach § 307 BGB unwirksam sind, da nur steigende Kosten und nicht sinkende Kosten an Kunden weitergegeben werden. Dies stellt - so das Gericht - auch bei Kündigungsmöglichkeit eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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