LG Cottbus: Ein elektrisch verstellbarer Sitz ist eine Maschine im Sinne der Maschinen-VO und darf nicht ohne CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung angeboten werden
LG Cottbus
Urteil vom 15.06.2022
11 O 5/20
Das LG Cottbus hat entschieden, dass ein elektrisch verstellbarer Sitz eine Maschine im Sinne der Maschinen-VO ist und nicht ohne CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung angeboten werden darf.
Urteil vom 15.06.2022
11 O 5/20
Das LG Cottbus hat entschieden, dass ein elektrisch verstellbarer Sitz eine Maschine im Sinne der Maschinen-VO ist und nicht ohne CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung angeboten werden darf.
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