LG Düsseldorf: Wesentliche Tarifinformationen dürfen in Werbeflyer für Mobiltarif nicht nur in kaum lesbarer 3-Punkt-Schrift in Fußnote enthalten sein
LG Düsseldorf
Urteil vom 26.08.2022
38 O 41/22
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die wesentliche Tarifinformationen in einem Werbeflyer für einen Mobiltarif nicht nur in kaum lesbarer 3-Punkt-Schrift in einer Fußnote enthalten sein dürfen.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 26.08.2022
38 O 41/22
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die wesentliche Tarifinformationen in einem Werbeflyer für einen Mobiltarif nicht nur in kaum lesbarer 3-Punkt-Schrift in einer Fußnote enthalten sein dürfen.
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