OLG München: Anbieten von urheberrechtlich geschützten Daten in Internettauschbörsen hat immer gewerbliches Ausmaß
OLG München
Beschluss vom 12.12.2011
29 W 1708/11
Das OLG München hat entschieden, dass das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Daten in Internettauschbörsen immer auch gewerblichen Ausmaßes ist. Eine Begrenzung auf aktuelle Titel, die nicht älter als 6 Monate sind, wie es das OLG Köln etwa vornimmt (Beschluss vom 30.09.2011 - 6 W 213/11), lehnt das OLG München ab.
Beschluss vom 12.12.2011
29 W 1708/11
Das OLG München hat entschieden, dass das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Daten in Internettauschbörsen immer auch gewerblichen Ausmaßes ist. Eine Begrenzung auf aktuelle Titel, die nicht älter als 6 Monate sind, wie es das OLG Köln etwa vornimmt (Beschluss vom 30.09.2011 - 6 W 213/11), lehnt das OLG München ab.
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