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BGH-Entscheidung zur Markenrechtsverletzung durch Verkauf von Recovery-CD´s liegt im Volltext vor - Echtheitszertifikat

BGH
Urteil vom 06.10.2011
I ZR 6/10 -
Echtheitszertifikat
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1, § 24 Abs. 1 und 2


Leitsatz des BGH:
Bringt ein Wiederverkäufer mit der Marke des Softwareherstellers versehene Sicherungs-CDs eines Computerprogramms in den Verkehr, die er mit Echtheitszertifikaten des Herstellers versehen hat, die zuvor nicht auf den CDs, sondern auf Computern angebracht waren, kann sich der Softwarehersteller dem
Vertrieb der Datenträger aus berechtigten Gründen im Sinne von § 24 Abs. 2
MarkenG widersetzen.

BGH, Urteil vom 6. Oktober 2011 - I ZR 6/10 - OLG Frankfurt am Main- LG Frankfurt am Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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