LG Berlin: Google haftet nach den Grundsätzen der Störerhaftung für rechtswidrige Erfahrungsberichte bei Google Maps
LG Berlin
Urteil vom 05.04.2012
27 O 455/11
Das LG Berlin hat entschieden, dass Google nach den Grundsätzen der Störerhaftung für rechtswidrige Erfahrungsberichte bei Google Maps haften kann. In dem Rechtsstreit ging es um einen anonym geposteten Erfahrungsbericht über einen Arzt mit geschäftsschädigenden Inhalten, die - so das Gericht - nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt waren. Nachdem Google durch die betroffene Person über den Erfahrungsbericht in Kenntnis gesetzt wurde, hätte Google nach Ansicht des LG Berlin tätig werden müssen. Daher hafte Google nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Störerhaftung eines Hostproviders .
Urteil vom 05.04.2012
27 O 455/11
Das LG Berlin hat entschieden, dass Google nach den Grundsätzen der Störerhaftung für rechtswidrige Erfahrungsberichte bei Google Maps haften kann. In dem Rechtsstreit ging es um einen anonym geposteten Erfahrungsbericht über einen Arzt mit geschäftsschädigenden Inhalten, die - so das Gericht - nicht von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt waren. Nachdem Google durch die betroffene Person über den Erfahrungsbericht in Kenntnis gesetzt wurde, hätte Google nach Ansicht des LG Berlin tätig werden müssen. Daher hafte Google nach den vom BGH entwickelten Grundsätzen zur Störerhaftung eines Hostproviders .
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt