. Checkliste: eBay- Auktionstext bzw. Mich-Seite Wer als gewerblicher Anbieter bei Ebay Waren anbietet, ist verpflichtet, die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte einzuhalten und den Kunden über die zahlreichen Pflichtangaben nach der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) zu informieren. Die Rechtsprechung ist zum Teil sehr streng. Nach Ansicht einiger Gericht ist es z.B. erforderlich, dass im Auktionstext eine vollständige Widerrufsbelehrung enthalten ist. Bei der Formulierung des Auktionstextes sind folgende Punkte zu beachten.1. Wahrheitsgemäße Beschreibung des Produkts; 2. Keine fremden Marken, Firmennamen oder sonstige Kennzeichen verwenden; nur die tatsächliche Marke des Produkts darf genannt werden. 3. vollständige Belehrung über das Widerrufsrecht mit allen Einzelheiten; 4. Aufschlüsselung der Versandkosten nebst Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten z.B. Nachnahmekosten, Zoll; 5. Hinweis, dass der Preis die gesetzliche MwSt. enthält und das der Kunde eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. erhält; 6. Anbieterkennzeichnung ("Dies ist ein Angebot von ..."); 7. nur eigene Produktfotos verwenden; 8. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Hinweis, dass sich die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Mich-Seite befinden; 9. ggf. Hinweis, dass sich weitere Informationen zum Anbieter, zum Vertragsschluss und die allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Mich-Seite befinden. Weitere Aufsätze, Entscheidungen, Verordnungen und Gesetze finden sie hier Beckmann und Norda - Rechtsanwälte |