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Titel: Winkel --- Künstler: MBB --- Eine Leihgabe von CONCAV - BILD UND TON | Beckmann und Norda Rechtsanwälte |

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Am 01.03.2007 ist das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten. Damit werden das Teledienstegesetz und der Mediendienstestaatsvertrag endlich in einem Gesetz vereinheitlicht. Rechtsanwalt Beckmann kommentiert die Gesetzesänderungen, die alles andere als ein großer Wurf sind, in Ausgabe 06/2007 der Zeitschrift Internet World Business.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 20.07.06 – I ZR 228/03, dass eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung oder unzurecheichende Belehrungen grundsätzlich ein Wettbewerbsverstoß sein kann, allerding zu strengen Anforderungen an die Auffindbarkeit eine Absage völlig zu Recht eine Absage erteilt.

Das Kammergericht Berlin hat mit dem sehr fragwürdigen Beschluss vom 18.07.2006 - 5 W 156/06 (mit kritischer Anm. von Rechtsanwalt Marcus Beckmann) entschieden, dass die Widerrufsfrist bei Ebay-Angebote nicht 14 Tage, sondern 1 Monat betragen soll.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 18. Mai 2006, Az. I ZR 183/03 in einer Grundsatzentscheidung völlig zu Recht entschieden, dass die Verwendung fremder Marken oder Unternehmenskennzeichen von Mitbewerbern im nicht unmittelbar sichtbaren Bereich des Quelltexts der Internetseite etwa in Rahmen der Meta-Tags unzulässig ist. Damit ist die insbesondere vom OLG Düsseldorf vertretene abweichende Ansicht obsolet. Ferner kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass eine unvollständige Anbieterkennzeichnung nach § 6 TDG ein Wettbewerbsverstoß ist. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 2. März 2006 – 2 BvR 2099/04 entschieden, dass bereits zugestellte Emails nicht dem Fernmeldegeheimnis unterfallen, allerdings durch das Recht auf informtaionelle Selbstbestimmung grundrechtlich vor staatlichem Zugriff geschützt sind. Durchsuchungen und die Beschlagnahme sind nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zulässig.

Die Unterlagen zu den Vortragsveranstaltungen zum Thema "Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" von Rechtsanwältin Anke Norda können Sie nun als PDF-Datei downloaden: : Skript: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

"Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen im Bereich des Internets" ist der Titel eines Beitrags von Rechtsanwalt Beckmann in Heft 6/2005 der Zeitschrift Neue juristische Internet-Praxis (NIP). Beckmann gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen und aktuelle Fallkonstellationen aus der Praxis.

In Heft Nr. 47 der Zeitschrift "Werben & Verkaufen (W&V)" wird Rechtsanwalt Beckmann im Rahmen des Artikels "Axel Springer/ProSiebenSat1 - Ein Kartellrechtler kritisiert das Kartellamt" vom Autor zur geplanten Fusion der beiden Medienkonzerne befragt.

Als Ergänzung zu den Vortragsveranstaltungen von Rechtsanwältin Anke Norda finden Sie hier einen Überblick über das Mietrecht: "Mietrecht - für Mieter und Vermieter".

In den Beitrag "Gericht bestätigt Kündigungsfrist bei Ebay" in der Financial Times Deutschland (Ausgabe vom 20.09.2005) kommentiert Rechtsanwalt Beckmann das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 05.08.2005 - 13 U 4/05. Insbesondere die kartellrechtliche Argumentation des Gerichts überzeugt nicht.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 25.07.2005 - 1 BvR 2182/04> die Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot zur Umgehung des Kopierschutzes im UrhG zurückgewiesen und nicht zur Entscheidung angenommen. Interessanterweise erklärt das BVerfG am Ende der Entscheidungsgründe: "Es kann mithin dahinstehen, ob mit einem strafbewehrten gesetzlichen Verbot der digitalen Privatkopie eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts verbunden sein könnte, oder ob damit nicht - wofür vieles spricht - lediglich eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinn des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorgenommen wäre". Damit deutet das BVerfG an, dass es einem Recht auf Erstellung einer digitalen Privatkopie äußerst skeptisch gegenübersteht.

Der BGH hat mit Beschluss vom 05. Juli 2005 – VII ZB 5/05 richtigerweise entschieden,dass die Gesamtheit der Ansprüche eines Domaininhabers gegen die Registrierungsstelle pfändbar und verwertbar sind. Es war lange Zeit umstritten, ob und auf welche Weise Domains gepfändet werden können.

Das BAG hat mit seinem Urteil vom 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 entschieden, dass ein Arbeitnehmer mit einer intensiven zeitlichen Nutzung des Internets während der Arbeitszeit zu privaten Zwecken seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, auch wenn der Arbeitgeber die Privatnutzung nicht ausdrücklich verboten hat. Das gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer auf Internetseiten mit pornographischem Inhalt zugreift. Im Einzelfall kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein.

Der BGH bestätigt mit seinem Urteil vom 23. Juni 2005 – I ZR 288/02 ("hufeland.de") in dem Rechtsstreit zweier Krankenhäuser um die Domain hufeland.de, dass bei Gleichnamigen das Prioritätsprinzip gilt.

Der BGH hat mit Urteil vom 07.04.2005 I ZR 314/02 entschieden, dass der Kunde eines Online-Shops erwarten kann, dass die beworbene Ware sofort lieferbar ist und unverzüglich ausgeliefert wird. Kann der Shop-Betreiber nicht sofort liefern oder ist das Produkt noch nicht lieferbar, so muss der Anbieter ausdrücklich und deutlich darauf hinweisen. Der Artikelbestand muss daher ständig kontrolliert und aktualisiert werden. Nach § 5 Abs. 5 Satz 1 UWG ist es irreführend, für eine Ware zu werben, die unter Berücksichtigung der Art der Ware sowie der Gestaltung und Verbreitung der Werbung nicht in angemessener Menge zur Befriedigung der zu erwartenden Nachfrage zur Verfügung steht.

Der BGH hat mit Beschluss vom 23.03.2005 - III ZR 338/04 in Einklang mit der herrschenden Ansicht entschieden, dass Access-Provider-Verträge primär als Dienstverträge einzuordnen sind. Mit Urteil vom 19. Mai 2005 – I ZR 285/02 hat der BGH entschieden, dass ältere Spielfilmverwertungsverträge auch die Vermarktung auf DVD´s umfassen und die Nutzung für DVDs keine neue Nutzungsart darstellt. Mit der Anfechtung eines Vertrages über den Eintrag in einem Online-Branchenbuch wegen arglistiger Täuschung befasst sich das Urteil des BGH vom 23.03.2005 - X ZR 123/03. Mit dem Spannungsverhältnis von Pressefreiheit und Linkhaftung befasst sich das vielbeachtete Urteil des LG München vom 07.03.2005 - 21 O 3220/05 , wonach das Setzen von Links auf eine DVD-Kopier-Software, die geeignet ist, den Kopierschutz zu umgehen, selbst im Rahmen eines Online-Presseartikels untersagt ist. Das Urteil des BGH vom 2.12 2004 I ZR 207/01 (welt ./. weltonline.de) liegt nunmher im Volltext vor.

Der BGH hat mit seinem Urteil vom 15.12.2004 - I ZR 69/02 ("literaturhaus") entschieden, dass ein Provider nach den Grundsätzen von Treu und Glauben eine Domain nicht für sich selbst registrieren darf, sondern seinen Kunden als Domaininhaber angeben muss. Tut er dies dennoch, so hat der Kunde gegen den Provider einen Anspruch auf Freigabe der Domain. Ferner befasst sich der BGH in dem Urteil mit der Verkehrsgeltung von Gattungsbegriffen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 11.04 entschieden, dass Internetcafes eine Spielhallenerlaubnis benötigen, wenn "der Betrieb durch die Bereitstellung von Computern zu Spielzwecken geprägt ist".

Der BGH hat sich mit seinem Urteil vom 26.01.2005 - VIII 79/04 mit der Frage befasst, ob ein Online-Shop-Betreiber bei einer falschen Kaufpreisauszeichnung im Internet, die Möglichkeit hat, die auf den Abschluß des Kaufvertrags gerichtete Willenserklärung (hier: die Auftragsbestätigung) anzufechten, wenn der falsche Preis auf einem Softwarefehler beruht. Der BGH hat dies mit der Begründung bejaht, dass die Angabe des falschen Betrags in dem zu entscheidenden Fall nicht auf einer fehlerhaften Berechnung des Preises im Stadium der Willensbildung sondern auf einem nachfolgenden Fehler bei der Übertragung der Daten beruht.

Der BGH hat mit Urteil vom 09.09.2004 - I ZR 65/02 (mho.de),dass kein Anspruch auf Freigabe einer Domain besteht, wenn die Registrierung des Domainnamens einer für sich genommen rechtlich unbedenklichen Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar bevorsteht.

Es liegt eine weitere Entscheidung des BGH zum Domainrecht vor. Der BGH kommt in seinem Urteil vom 22.07.2004, I ZR 135/01 (soco.de) zu dem zutreffenden Ergebnis, dass durch die Benutzung eines Domainnamens ein entsprechendes Unternehmenskennzeichen entstehen kann, wenn durch die Art der Benutzung deutlich wird, daß der Domainname nicht lediglich als Adreßbezeichnung verwendet wird. Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 24.11.2004 - 1 BVR 1306/02 - ad-acta.de ) führt in einem anderen Fall aus, dass zwar nicht Domains selbst, wohl aber die Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis des Domainhabers mit dem Registrar dem Schutz von Art. 14 GG (Eigentumsgarantie) unterfallen.

Das OLG Frankfurt hat mit seinem Urteil vom 21.12.2004 - 11 U 51/04 völlig zu Recht entschieden, dass die Unterhaltungsindustrie nach derzeit geltender Rechtslage keinen Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten bei Urheberrechtsverletzungen gegen den jeweiligen Provider hat. Das LG Köln, Urteil vom 27.07.2004 - 28 O 301/04 und das LG Hamburg, Urteil vom 07.07.2004 - 308 O 264/04 vertreten hingegen zu Unrecht die Ansicht, dass ein solcher Anspruch besteht.

Nach langem hin und her ist am 08.12.2004 das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen in Kraft getreten. Somit gelten die Vorschriften für Fernabsatzgeschäfte nunmehr auch bei Verträgen über Finanzdienstleistungen. Bei dieser Gelegenheit hat der Gesetzgeber auch die Regelung der Rücksendekosten bei Ausübung des Widerrufsrechts modifiziert. In der Vergangenheit war es immer wieder zu Missbrauchsfällen durch Scherzbestellungen gekommen. Nunmehr kann vertraglich vereinbart werden, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung tragen muss, wenn der Preis der zurückgesandten Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder die gesamte Gegenleistung, wenigstens aber eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, so muss nach wie vor der Händler die Rücksendekosten tragen. Online-Shop-Betreiber und gewerbliche eBay-Anbieter sollten Ihre Vertragsbedingungen an die neue Rechtslage anpassen. Durch die Änderungen haben sich die einschlägigen Gesetzestexte und Muster-Belehrungen geändert:

Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte

Auszug aus der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV)

"Muster für die Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV)"

"Muster für die Rückgabebelehrung (Anlage 3 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV)"


Es liegt ein weiteres Urteil des BGH zum Domainrecht vor. Der BGH hat mit seinem Urteil vom 2.12 2004 I ZR 207/01 einen Unterlassungsanspruch und Freigabeanspruch des Axel Springer Verlages gegend den Inhaber der Domain "weltonline.de" abgelehnt. Die Registrierung einer Vielzahl beschreibender Domains ist nicht unlauter. Eine wettbewerbsrechtliche Behinderung der Klägerin kommt - so der BGH - nicht in Betracht, da die Klägerin Inhaberin der Domain „welt.de“ ist und diese nutzen kann. Eine Zusammenfassung der Rechtsprechung des BGH zum Domainrecht finden Sie hier.



Der BGH hat mit seinem Urteil vom 03.11.2004 VIII ZR 375/03 völlig zu Recht entschieden, dass Verbraucher auch bei Online-Auktionen wie Ebay ein 14tägiges Widerrufsrecht gegenüber gewerblichen Anbietern haben. Eine kurze Anmerkung von Rechtsanwalt Beckmann finden Sie unter dem angegbenen Link.

In einem weiteren Urteil zum Fernabsatzrecht stellt der BGH (Urteil vom 21.10.2004 - III ZR 380/03) klar, dass auch dann ein Fernsabsatzgeschäft vorliegt, wenn ein Unternehmer die Deutsche Post AG mit der Einholung der Unterschrift des Verbrauchers unter das Vertragsformular im Wege des Postident-Verfahren beauftragt. Ist ein Bote in der Lage und damit beauftragt, dem Verbraucher in einem persönlichen Gespräch nähere Auskünfte über die angebotene Ware oder Dienstleistung zu geben, so liegt kein Fernabsatzgeschäft vor.

Erstmals ist in Deutschland ein Tauschbörsennutzer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Verurteilte hatte diverse Musikstücke mit Hilfe das Filesharing-Programm KaZaA zum download angeboten. Das Urteil des AG Cottbus vom 14.05.2004, Az.: 95 DS 1653 JS 15556/04 (57/04) finden Sie hier im Volltext.

In Heft 11/2004 der Zeitschrift Internet World erläutert Beckmann in dem Beitrag "Domains: Neue Hürden" das Urteil des LG Köln vom 27.7.04 33 O 55/04. Danach soll die Registrierung einer Domain stets eine unzulässige Nahmensanmaßung sein, sofern der Registrierende im Zeitpunkt der Registrierung keine Rechte an der Zeichenfolge hat. Ferner kritisiert Beckmann den äußerst fragwürdigen Beschluss des LG Hamburg vom 2.8.2004, 312 O 699/04, wonach zwischen der Domain travel24.com und der Domain sunnytravel24.de Verwechslungsgefahr bestehen soll. Als Ergänzung finde Sie hier den Beschluss des Bundespatentgerichts - Az. 25 W pat 280/01. Das BPatG hat die Eintragung der Marke "alarm 24" für Alarmvorrichtungen mangels Unterscheidungskraft abgelehnt. In dem Artikel "Schutz vor Schmähkritik" zeigt Beckmann auf, welche Möglichkeiten Unternehmen gegen geschäftsschädigende Äußerungen in Verbraucherschutzforen und Ebay-Bewertungen haben. Der Beitrag "Kein Recht auf Kopien" fasst die geplanten Änderungen durch den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle zusammen.

In Heft 11/04 der Zeitschrift SAT+KABEL gibt Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Verkauf und Versteigerung gebrauchter CDs und DVDs" einen umfassenden Überblick über die Rechtslage und Falkstricke bei der Versteigerung und dem Verkauf von gebrauchten Import-CDs und DVDs. DIe Unterhaltungsindustrie war mit zahlreichen Abmahnungen gegen gegen deratige Angebote vorgegangen. Beckmann gibt Tipps und Hinweis, was im Fall einer Abmahnung zu tun ist. Zugleich stellt klar, dass auch bei einer berechtigten Abmahnungen keineswegs . Als Ergänzung finden Sie hier das Urteil des BGH vom 06.05.2004, AZ: I ZR 2/03, wonach Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung regelmäßig keinen Anspruch auf Erstattung Kosten für eine Abmahnung durch eine externe Rechtsanwaltskanzlei haben. Vielmehr ist es derartige Unternehmen zuzumuten durch die eigene Rechtsabteilung abzumahnen. Das Urteil des OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.06.2004 - 11 U 18/2004 verdeutlich dabei, wie schnell die Rechtsprechung ein Handlen im Geschäftsverkehhr annimmt. Den zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle erläutert Beckmann in dem gleichnamigen Artikel im selben Heft.

Die Rolex-Entscheidung des BGH, Urteil vom 11.03.2004 I ZR 304/01 ("Rolex") liegt nunmehr im Volltext vor.

Die Rechtsprechung kommt in zwei Entscheidungen zur Haftung des Providers bzw. eine Domainhandelsplattform für im Kundenauftrag registrierte bzw. geparkte Domains zu dem Ergebnis, dass auch die Dienstleister für Markenrechtsverletzungen durch die Domain (OLG Celle, Urteil vom 08.04.2004, 13 U 213/03) und rechtswidrige Werbebanner (OLG Hamburg, Urteil vom 14.7.2004 - Az.: 5 U 160/03) auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können.

In Heft 10/2004 der Zeitschrift Internet World befasst sich Beckmann in dem Artikel "Design-Konzept: Keine Vergütung" mit dem Urteil des BGH vom 08.06 2004, Aktenzeichen X ZR 211/02 Der BGH hat entschieden, dass bei Zweifeln über die Frage, ob die Erstellung eines Werbe- und Marketingkonzepts kostenpflichtig ist, ohne vertragliche Regelung kein Anspruch auf Vergütung besteht. Um Risiken zu vermeiden, sollten Konzepte für Webseiten, nur erstellt werden, wenn eine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung getroffen wurde.
Ferner kritisiert Beckmann in dem Beitrag ".ag-Domains nur für Aktiengesellschaften" das fragwürdige Urteil des OLG Hamburg vom 16. 06.2004 - Az.: 5 U 162/03 sowie die ebenso fragwürdige Entscheidung der Vorinstanz LG Hamburg vom 02.09.2003 - Aktenzeichen 312 O 271/03. Es ist nicht einzusehen, weshalb anderen Rechtformen oder Personen die Registrierung von .ag-Domains untersagt sein soll.
In dem Beitrag "Marken: Domain-Falle" befasst sich Beckmann mit einem krassen Fehlurteil des LG München I vom 15.07.2004 - 17HK O 9520/04 ("jahreswagen-audi.de"). Nach Ansicht des LG München soll die markenrechtliche Erschöpfungsregelung aus §§ 23, 24 MarkenG nicht für Domainnamen gelten. Danach soll es dem Betreiber eines Portals untersagt sein, einen Domainnamen zu verwenden, der lediglich die Produkte beschreibt. Völlig zu Recht vertritt etwa das OLG Hamburg die gegenteilige Ansicht Urteil vom 6.11.2003 - 5 U 64/03 ("schufafreierkredit.de") .

In Heft 10 der Zeitschrift "SAT+KABEL" befasst sich Beckmann in dem Beitrag "Werbeblocker elaubt - die Fernsehfee-Entscheidung" mit dem Urteil des BGH vom 24.06.2004 – Az.: I ZR 26/02 . Der BGH kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass Herstellung, Vertrieb und Einsatz von TV-Werbeblockern zulässig sind. Als Ergänzung finden Sie hier das Urteil des LG Hamburg, Urteil vom 07.11.2003 - Az.: 308 O 504/03 und das Urteil des OLG Frankfurt, Urteil vom 23.09.1999 - Az.: 6 U 74/99 . In dem Beitrag "Kein Anspruch auf Ausstrahlung von Nachrichtensendungen"befasst sich Beckmann mit einem Urteil des VG Mainz - 4 L 476/04.MZ, wonach ein Fernsehzuschauer völlig zu Recht keinen Anspruch auf pünktliche Ausstrahlung von Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender hat.

Das Urteil des LG München I vom 19.05.2004 - Az.: 21 O 6123/04 liegt nunmehr im Volltext vor. Das Gericht bestätigt die Wirksamkeit der lizenzrechtlichen Regelungen der General Public License (GPL) und bejaht einen Unterlassungsanspruch bei Lizenzverletzungen.
. Damit hat Open-Source-Gemeinde nunmehr endlich eine erste Entscheidung an der Hand.

Einen Überblick über die rechtlichen Fallstricke bei der Abwicklung von Geschäften im Internet gibt Rechtsanwalt Marcus Beckmann in dem Beitrag "Richtig Absichern: Geschäfte wasserdicht" im Internet World Special 2004.

in Heft 09/2004 der Zeitschrift INTERNET WORLD erläutert Beckmann in dem Beitrag "Beschreibende Domains" die Beduetung beschreibender Zusätze bei Domainstreitigkeiten und kommentiert das Urteil des BGH vom 29.04.2004- I ZR 233/01 (pc69 ./. pc69-diskothek). Ferner kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Keine Patente auf Verfahrenden" Beschluss des BGH vom 24. Mai 2004, Aktenzeichen X ZB 20/03, welche die derzeit geltende Rechtslage zum kontroversen Thema Softwarepatente anschaulich verdeutlicht.

Das neue UWG ist am 08.07.2004 in Kraft getreten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der seit dem 08.07.2004 gültigen Fassung finden Sie hier im Volltext. Die wesentlichen Änderungen erläutert der Beitrag: Ein Überblick über die UWG-Novelle.

Das Urteil des BGH vom 29.04.2004- I ZR 233/01 (pc69 ./. pc69-diskothek) finden Sie hier im Volltext. Der BGH kommt zu dem Ergebins, das Zusätze, die bloß den Geschäftsbetrieb beschreiben, nicht geeignet sind, die Verwechslungsgefahr auszuräumen.

In Heft 8/2004 der Zeitschrift INTERNET WORLD erschien der Beitrag Geschäfte wasserdicht - AGB für Webdesigner. Beckmann gibt einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen bei der Formulierung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).Er zeigt typische Fehler auf, die nicht selten eine Abmahnung nach sich ziehen, und gibt Tipps für konkrete Ausformulierung von Vertragstexten. Als Ergänzung finden Sie hier einige Musterklauseln:
Muster für eine Gerichtsstandsklausel;
Muster für eine Haftungsbeschränkung;
Muster für eine Salvatorische Klausel.
Die rechtswidrige Übernahme ganzer Webseiten oder einzelner Bestandteile von Webseiten ist Gegenstand des Artikels Site Nappping und Schadensersatz. Beckmann erläutert anlässlich des Urteils des OLG Frankfurt vom 10.02.2004 - 11 U 6/02, welche Rechte Seiteninhaber (Unterlassungsansprüche, Schadensersatz etc.) gegen unliebsame Nachahmer und Content-Diebe haben. Der BGH hat mit Urteil vom 01.04.2004 - I ZR 317/01, nochmals bestätigt, dass Abmahnkosten bei Abmahnungen durch große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung oder Rechtsanwälte in eigener Sache nur ausnahmsweise ersatttungsfähig sind. Beckmann kommentiert dies in dem Beitrag Abmahnkosten: Erstattungsfähigkeit eingeschränkt. Damit dürfte bei den zahlreichen Abmahnungen der Musik- und Filmindustrie bei Ebay & Co. kein Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten bestehen. Des weiteren kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Jugenschutz: Personalausweisnummer nicht ausreichend" ein Urteil des Kammergerichts Berlin, Urteil vom 26.04.2004 - (5) 1 Ss 436/03 (4/04) – (571) 75 Js 46/02 Ns (134/03) , wonach eine Personalausweisnummerabfrage bei Seiten mit Adult-Content nicht ausreichend ist. Schließlich erläutert Beckmann das Urteil des BGH vom 01.04.2004, Aktenzeichen I ZR 317/01 (Haftung für Links - "Schöner Wetten")

Die vielbeachtete Entscheidung des OLG Frankfurt a.M., Urteil 15.06.2004 - 11 U 18/2004 liegt nunmehr im Volltext vor. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Buchpreisbindung auch bei Online-Auktionen wie Ebay gilt, wenn die Bücher (Neuware) geschäftsmäßig angeboten werden. Ein geschäftsmäßiges Handeln liegt nach der sehr weiten Ansicht des Gerichts bereits dann vor, wenn eine Privatperson innerhalb von 6 Wochen mehr als 40 Bücher anbietet. Nach einem <a href="ebay_sofortkauf.html">Urteil des AG Moers vom 21.01.2004, Az. 532 C 109/03 soll kein Recht auf Anfechtung bestehen, wenn der Versteigerer sein Produkt versehentlich als Sofortkauf für 1 Euro eingestellt hat und er das Versehen nicht beweisen kann. Weitere Entscheidungen und Gesetzestexte zum Theme Online-Auktionen finden Sie hier: "Ebay - Rechtliche Vorgaben für Powerseller"

Das Urteil des BGH vom 01.04.2004, Aktenzeichen I ZR 317/01 (Haftung für Links - "Schöner Wetten") finden Sie hier im Volltext. In dieser Entscheidung kommt der BGH zu dem zutreffenden Ergebniss, dass ein Mitstörerhaftung für das setzen eines Links nur in betracht kommt, wenn der Seiteninhaber beim Setzen und späteren Aufrechterhalten des Hyperlinks die ihm zumutbaren Prüfungspflichten verletzt hat. Geschieht die Verlinkung im Rahmen eines Presseartikels, so genügt vor dem Hintergrund der Pressefreiheit, dass die Seite nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Ferner hat der BGH mit seinem Urteil vom 06.04.2004, Aktenzeichen I ZR 2/03 (Abmahnkosten) den Anspruch auf Kostenersattung bei Abmahnungen durch Rechtsanwälte in eigener Sache oder durch Großunternehmen mit eigener Rechtsabteilung erheblich eingeschränkt.

Mit dem Dauerthema Spam befasst sich der Beitrag "Spam und Mail-Empfehlungen" von Rechtsanwalt Beckmann in Heft 06/04 der Zeitschrift Internet World. Nach einem Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 04.03.2004 - 4 HK O 2056/04 ist es einem Online-Shop-Betreiber nicht erlaubt, seine Kunden aufzufordern, Produkteempfehlungen an Bekannte per Email zu versenden. Erst kürzlich hatte auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.03.2004 - I ZR 81/01 deutlich betont, dass die unaufgeforderte Zusendung von Werbemails unzulässig ist. Ferner erläutert Beckmann in dem Beitrag "TKG-Novelle - keine Speicherwut" die wesentlichen Änderungen durch die Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der ab dem 01.07.2004 geltenden Fassung. Schließlich kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Umlaut-Domains - Erste Entscheidung" den Beschluss des LG Köln vom 12.03.2004 - 31 O 155/04 (touristikboerse24.de ./. touristikbörse24). Das Gericht hat eine Verwechslungsgefahr bejaht und dem Inhaber der Umlaut-Domain die Nutzung der Internetadresse untersagt.

In Ausagbe 05/04 der Zeitschrift Internet World befasst sich Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "P2P - die deutsche Rechtslage" mit dem kontroversen und aktuellen Thema Internet-Tauschbörsen. Beckmann zeigt auf, welche welche Risiken für deutsche Nutzer von Filesharing-Programmen sowohl in strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Hinsicht bestehen. In dem Beitrag "Web-Überwachung undenkbar" unterzieht Rechtsanwalt Beckmann der geplanten Vorratsdatenspeicherung einer kritischen Überprüfung. Beckmann kommt zu dem Ergebniss, dass eine die angedachten Pläne des Gesetzgebers verfassungswidrig sind und mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Lauschangriff (BVerfG, Urteil vom 27.11.2003 1 BvR 2378/98 1 BvR 1084/99) und zur Telefonüberwachung (BVerfG, Beschluss vom 03.03.2004, AZ: 1 BvF 3/92)nicht zu vereinbaren ist. Ferner kommentiert Beckmann die aktuelle Rechtsprechung zur Entfernung missbräuchlicher Ebay-Bewertungen LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2004 - 12 O 6/04 und AG Koblenz, Urteil vom 07.04.2004 - 142 C 330/04 ("Rechtsprechung zu Ebay-Bewertungen") und eine Entscheidung zum Dauerthema Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften "Widerrufsrecht: Formulierungs-Tücke" LG München I, Urteil vom 02.04.2004 - Az.: 2 O 15288/03.

Rechtsanwalt Beckmann erläutert in dem Beitrag "Programmbelegung in Kabelnetzen" in Heft 5+6/2004 Sat+Kabel die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Belegung von Programmplätzen im Kabelnetz "Verkauf von Programmen zu Umgehung des Kopierschutzes verboten" ist ein weiterer Artikel von Beckmann im selben Heft.

Das Urteil des BGH vom 19.Februar 2004- I ZR 82/01 (kurt-biedenkopf.de) liegt nunmehr im Volltext vor.

In Ausgabe 2/2004 der Zeitschrift "Der Verein - Das Magazin für den Vereinsvorstand" gibt Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Achtung: Die Betreiber von Internetforen haften für die Inhalte" einen Überblick über die Haftung des Betreibers von Internetforen, Gästebüchern, Chats & Co. Beckmann erläutert die gesetzliche Haftungsregelung und die einschlägige Rechtsprechung. Daneben enthält der Beitrag Tips für die praktische Umsetzung und einen Formulierungsvorschlag für die unabdingbaren Nutzungsbedingungen.

Der Bundesgerichtshof hat die herrschende Ansicht im Schrifttum und Rechtsprechung bestätigt, wonach die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken (Spam) grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb verstößt.Das Urteil des BGH vom 11.03.2004 I ZR 304/01 finden Sie hier.

In Ausagbe 05/04 der Zeitschrift Internet World erläutert Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Umlautdomains - Freigabeansprüche bei Kennzeichenrechtsverletzungen" die rechtlichen Aspekte bei der Registrierung der neu eingeführten IDN-Domains. Beckmann erläutert, was bei der Registrierung von Umlaut-Domains zu beachten ist und welche Möglichkeiten Kennzeichenrechtsinhaber zur Durchsetzung ihrer Freigabeansprüche haben. Ferner kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Auch Abkürzungen sind geschützt" den Beschluss des OLG Braunschweig vom 09.12.2003 - 2 W 233/03, wonach auch Abkürzungen einer Bezeichnung (hier "fhwf") einen Anspruch Freigabe einer Domain begründen können."Abmahnbefugnis eingeschränkt" ist der Titel der Anmerkung zum Urteil des BGH vom 15.01.2004 - I ZR 160/01. Der BGH kommt völlig zu Recht zu dem Ergebnis, das Verbraucherschutzvereine nicht generell befugt sind, Verstöße gegen die Preisangabenverordnung abzumahnen. Vielmehr müssen wesentliche verbraucherrelevante Belange berührt sein. Schließlich befasst sich Beckmann in dem Beitrag "Namensrecht und Metatags" mit marken- und wettbewerbsrechtlichen Aspekten bei der Verwendung fremder Unternehmenskennzeichen in Meta-Tags und verwandten Methoden zur Suchmaschinenoptimierung. Als Ergänzung finden Sie hier das Urteil des OLG Karlsruhe, Urteil vom 22. Oktober 2003, Az.: 6 U 112/03, welches der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung enstpricht und das haarsträubende Fehlurteil des OLG Düsseldorf vom 17.02.2004 - 20 U 21/03.

Das BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 96/03 (Dialer) liegt nunmehr im Volltext vor. Der BGH hat in dieser Entscheidung einen Anspruch des Netzbetreibers auf Zahlung des Telefonentgelts bei der versteckten Einwahl eines Dialers völlig zu Recht verneint.

Im CEBIT-SPEZIAL der Zeitschrift Internet World befasst sich Beckmann in dem Beitrag "Auf Treu und Glauben" mit der aktuellen Rechtsprechung zum Vertragsschluss im Internet. Als Ergänzung finden Sie hier das Urteil des LG Bonn vom 19.12.2003, Az.2 O 472/03 und das Urteil des OLG Oldenburg vom 30. Oktober 2003, AZ: 8 U 136/03. Mit rechtlichen Aspekten bei der Verwendung fremder Fotos und Produktabbildungen im Internet befasst sich der Beitrag Urheberrecht: Vorsicht Falle . Als Ergänzung finden Sie hier das Urteil des OLG Köln vom 19. Dezember 2003, AZ: 6 U 91/03. Schließlich kommentiert Beckmann zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Internetetrecht: "Kein Anspruch auf DENIC-Sperrung"- BGH, Urteil vom 19.02.2004 - I ZR 82/01 und "Umgekehrte Versteigerung" BGH, Urteil vom 13.11.2003 - I ZR 40/01. In dieser Entscheidung weist der BGH erstmals am Rande darauf hin, dass Internetauktionen keine Auktionen im Sinne von § 156 BGB sind.

"Vertrieb von Smart-Cards und Entschlüsselungsgeräten" ist der Titel eines Beitrags von Rechtsanwalt Beckmann in Ausgabe 4/04 der Zeitschrift Sat+Kabel. Beckmann erläutert die rechtlichen Grundlagen unter besonderer Berücksichtigung des aktuellen Rechtsprechung. Als Ergänzung finden Sie hier den Beschluss des LG Frankfurt vom 05.06.2003, 6 U 7/03 .

Der BGH hat nach langen hin und her eine Entscheidung im Rolex-Fall verkündet und entschieden, dass ein Internet-Auktionshaus auch bei Fremdversteigerungen für Markenverletzungen selbst haftet. Die Haftungspivilegierung des Teledienstegesetzes (TDG) soll - so der BGH - nur für den Schadensersatzanspruch, nicht aber für den Unterlassungsanspruch gelten. Der BGH hat den Rechtsstreit wieder an die Vorinstanz zurückverwiesen. Diese muss nun feststellen, ob es Internetauktionshaus zuzumutbar ist, Auktionen mit Produktfälschungen und Plagiaten herauszufiltern. Die Pressemitteilung des BGH, Urteil vom 11.03.2004 I ZR 304/01 ("Rolex") finden Sie hier. Ferner sind zwei weitere BGH-Entscheidungen online: zunächst das Urteil des BGH vom 16.07.2003, Aktenzeichen VIII ZR 302/02 , welches sich mit dem Gefahrübergang bei Fernabsatzgeschäften befasst sowie das Urteil des BGH vom 15.01.2004, Aktenzeichen I ZR 160/01 ), wonach Verbraucherschutzvereine Verstöße gegen die Preisangabenverordnung nur abmahnen dürfen, wenn verbraucherrelevante Belange berührt sind.

In dem Beitrag "Ebay- Ratings missbraucht" in Heft 04/04 der Zeitschrift Internet World beschäftigt sich Beckmann mit der Frage welche rechtlichen Möglichkeiten für einen Geschädigten bestehen, wenn ein Dritter bewusst wahrheitswidrige Bewertungen bei Ebay oder vergleichbaren Angeboten abgibt, um denm jeweiligen Verkäufer zu schaden. Der Artikel "Teure 0700er Abmahnungen" erläutert die rechtlichen Fallstricke bei der Verwendung von 0700er- oder Vanitynummern auf Internetseiten, ohne dass eine ausdrückliche Preisangabe erfolgt. In der Vergangenheit war es zu vielen Abmahnungen gekommen. "Domain rechtmäßig - Nutzung verboten" ist Titel der kritischen Anmerkung zum äußerst fragwürdigen Beschluss des OLG Oldenburg,vom 30.09.2003 - 13 U 73/03 im Rechtsstreit um die Domain "schulenberg.info". Schließlich kommentier Beckmann eine weitere Entscheidungen zum Theme Suchmaschinenwerbung "AdWords - EV gegen Google abgelehnt" LG München, Beschluss vom 02.12.2003 - 33 O 21461/03 sowie die DONLINE-Entscheidung des BGH, Urteil vom 27.11.2003 - I ZR 148/01 .

Erstmals hat sich der BGH in einem konkreten Fall mit betrügerischen Dialer-Angeboten befasst. Der BGH komm zu dem einzig zutreffenden Ergebnis, dass bei einem heimlich installiertes Anwahlprogramm kein Anspruch auf Zahlung des Telefonentgelts besteht. Die Pressemitteilung des BGH, Urteil vom 04.03.2004 - III ZR 96/03 finden Sie hier.

Der BGH hat sich mit der Frage auseinander gesetzt, ob die DENIC verplichtet ist, die Domain "kurt-biedenkopf.de" auf Verlangen des ehemaligen Ministerpräsidenten für die Zukunft zu sperren. Dies hat der BGH völlig zu Recht verneint. Die Pressemitteilung des BGH, Urteil vom 19.Februar 2004- I ZR 82/01(kurt-biedenkopf.de) finden Sie hier. Die Urteilsbegründung wird noch einige Monate auf sich warten lassen.

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 17.02.2004 Aktenzeichen: III-5 Ss 143/03 - 50/03 I entschieden, dass im Internet die Abfrage der Personalausweisnummer oder einer Kreditkartennummer nicht ausreicht, um einen effektiven Jugendschutz zu gewähren.

Die Doc-Morris des EuGH, Urteil vom 11.12.2003, Az.: C-322/01 und die ausdrückliche Freigabe des Internethandels mit Medikamenten durch den deutschen Gesetzgeber sind Gegenstands des Beitrags "Strenge Regeln für Online-Apotheken" in Heft 03/04 der Zeitschrift Internet World. Rechtsanwalt Beckmann welche Voraussetzungen des deutsche Gesetzgeber an Internet-Apotheken stellt und welche Vorgaben bei Gestaltung der Internetpräsenzen und der Ausgestaltung der Geschäsftprozess zu beachten sind . Als Ergänzung finden Sie hier das Gesetz über das Apothekenwesen - Apothekengesetz (ApoG), das Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens - Heilmittelwerbegesetz (HWG) und einen Auzug aus dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln - Arzneimittelgesetz (AMG). In dem Beitrag "Dauerthema Spam: Viele Unklarheiten" erörtert Beckmann die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Thematik. So insbesondere das Urteil des LG Leipzig vom 13. 11.2003, Az. 12 S 2595/03 und das fragwürdige Urteil des AG München vom 213 C 29365/03 . Schließlich kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Rügepflicht in AGBs unzulässig" das Urteil des LG Hamburg vom 05.09.2003, Az. 324 O 224/03, wonach AGB-Klauseln, die eine Rügepflicht vorsehen, gegenüber Verbrauchern unzulässig sind. Ferner finden Sie hier als Ergänzung zu diesem Beitrag eine Muster für eine Gerichtsstandsklausel.

In Ausgabe 03/04 der Zeitschrift Sat+Kabel befasst sich Beckmann in dem Artikel "Sind Werbeblocker und TV-Switch-Systeme illegal ?" mit der rechtlichen Zulässigkeit von Herstellung, Vertrieb und Einsatz derartiger Produkte. Das OLG Frankfurt hatte bereits im Jahr 1999 in der grundlegenden Fernsehfee-Entscheidung, Urteil vom 23.09.1999 - Az.: 6 U 74/99 derartige Produkte für rechtliche unbendenklich erachtet. Demgegenüber kommt das LG Hamburg, Urt. v. 07.11.2003 - Az.: 308 O 504/03 nunmehr fälschlicherweise zu dem Ergebnis, dass zumindest sogenannte TV-Switch-Systeme unzulässig sind.

Rechtsanwältin Anke Norda kommentiert die vielbeachtete Entscheidung des BGH, Urteil vom 11. 02.2004 - XII ZR 265/02 zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen.

In Ausgabe 02/2004 der Zeitschrift Internet World befasst anlässlich des Beschlusses des LG Hamburg, vom 14.11.2003 - 312 O 887/03 Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Ärger mit Adwords & Co" mit der Verantwortlichkeit von Suchmaschinenbetreibern für Markenrechtsverletzungen durch bezahlte Suchmaschinen-Einträge. Das LG Hamburg bejaht eine Mitverantwortlichkeit des Suchmaschinenbetreibers zumindest dann, wenn dieser über die Markenrechtsverletzung informiert wird und er dennoch untätig bleibt. Das LG Köln hat mit Urteil vom 26.11.2003, Aktenzeichen 28 O 706/02 entgegen der gesetzlichen Haftungsregelung sogar eine Verantwortlichkeit eines Betreibers eines Online-Kleinanzeigen-Marktes für die geschalteten Anzeigen bejaht und diesem eine Prüfungspflicht auferlegt. Ferner kritisiert Beckmann in dem Beitrag "Tauchschule-Urteil rechtskräftig" den Nichtannahmebeschluss des BGH vom 20.11.2003, Aktenzeichen II ZR 117/03 ("tauschschule-dortmund.de"). In dem Beitrag "Werbung für Online-Casinos zulässig" erläutert Beckmann die Gambelli-Entscheidung des EuGH sowie den Beschluss des LG München vom 27.10.2003 - 5 Qs 41/2003
Mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen eines großen Providers und Freemail-Anbieters beschäftigt sich der Artikel "1&1: Kürzere Kündigungsfristen", welcher zugleich eine Anmerkung zum Urteil des OLG Koblenz vom 30.10.2003, Aktenzeichen 2 U 504/03 ist.
Schließlich kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Personendaten im Internet" das Urteil des EuGH vom 6.11.03 Aktenzeichen C-101/01 und den Beschluss des LG München vom 10.09.2003, Aktenzeichen 9 O 13848/03.

Rechtsanwalt Beckmann erläutert in dem Beitrag Rechtliche Aspekte bei der Gestaltung von Softwareprojekt- und Softwareerstellungsverträgen die wesentlichen Punkte, die bei Abschluss und Ausarbeitung derartiger Verträge zu beachten sind. Eine weiterer Beitrag von Rechtsanwalt Beckmann gibt einen Überblick über die UWG-Novelle .So wird das Sonderveranstaltungsrecht weitgehend liberalisiert und ein Gewinnabschöpfungsanspruch bei vorsätzlichen Wettbewerbsverstößen eingeführt. Auch das Reizthema "Spam" wird zukünftig ausdrücklich gesetzlich geregelt.

Ein schematische Übersicht von Rechtsanwältin Anke Norda zum Thema "Erben und Vererben – Was Sie vom Erbrecht wissen sollten" finden Sie in der Rubrik "Wissen"". Sie können auch unser Merkblatt zum Thema Erbrecht (PDF-Datei) downloaden.

Das Urteil des BGH vom 27.11.2003 - I ZR 148/01 ("Donline ./. T-Online") finden Sie bei uns im Volltext. Der Bundesgerichtshof hat die Sach an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Mit kartellrechlichen Fragen beschäftigt sich Beckmann in dem Beitrag E-Shops: Mindestpreis verboten in der Ausgabe 01/2004 der Zeitschrift Internet World. Zahlreiche Markenhersteller versuchen Groß- und Einzelhändler durch Lieferstops und Vertragsstrafeversprechen zur Einhaltung von Mindestpreisen zu bewegen. Das Bundeskartellamt hat mit Beschluss vom 02.09.2003 - B7 69/03 ein Busgeld wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Ein Hersteller hatte diversen Einzelhändlern durch Vertragsstrafen verboten, bei Online-Auktionen die von ihm festgelegten Mindestpreise zu unterschreiten. Die Rechtsprechung hat sich auch mit der Frage beschäftigt, ob Hersteller von Luxusartikeln generell verpflichtet sind Online-Shops zu beliefern. Das OLG München hatte mit Urteil vom 06.12.2001, U (K) 3338/01 eine Lieferpflicht bejaht. Der BGH hat diese Entscheidung mit Urteil vom 04.11.2003 - KZR 2/02 aufgehoben und eine Lieferpflicht zumindest bei Luxuskosmetika abgelehnt. Beckmann setzt sich kritisch mit der BGH-Entscheidung auseinander. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz - GWB) finden Sie hier als Ergänzung. Ferner kommentiert Beckmann einige weitere Entscheidungen zum IT- und Domainrecht: So die falsche Entscheidung LG Berlin, Beschluss vom 11.08.2003, 23 O 374/03 (Domainfreigabe im Wege einer einstweiligen Verfügung) sowie AG Kehl, Urteil vom 16.09.2003, 4 C 290/03 (Arglistige Täuschung bei Online-Auktionen) und OLG Stuttgart, Beschuss 1.9.2003 – 2 W 27/03 (Haftung des Admin-C für Kennzeichenrechtsverletzungen). Schließlich erörtert Beckmann in dem Beitrag "Google: Adwords geraten in Kritik" die marken- und kenntzeichenrechtlichen Probleme bei Adwords, bezahlter Suchmaschinenwerbung und verwandten Geschäftsmodellen.

Der Internethandel mit Medikamenten, die nicht verschreibungspflichtig sind, ist nach dem Urteil des EuGH vom 11.12.2003, Az.: C-322/01 zulässig. In dem Rechtstreit des deutschen Apothekerverbandes gegen die Internet-Apotheke DocMorris kommt der EuGH zu dem Ergebniss, dass ein Verbot nicht mit dem Gemeinschaftsrecht zu vereinbaren ist. Auch der deutsche Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) in Deutschland den Handel mit nichtverschreibungspflichtigen und sogar mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zum 01.01.2004 grundsätzlich erlaubt. Dabei sind zahlreiche Sondervorschriften und Besonderheiten zu beachten. So ist u.a. eine Erlaubnis erforderlich, die nur erteilt wird, wenn der Onlineshop und die Geschäftsabläufe strenge Voraussetzungen erfüllen. Die Einzelheiten sind im Gesetz über das Apothekenwesen - Apothekengesetz (ApoG).

In Heft 12/2003 der Zeitschrift Sat+Kabel beschäftigt sich Rechtsanwalt Beckmann mit dem Thema "Abmahnungen: Versteigerung von modifizierten Premiere-Decodern bei Ebay". Beckmann erläutert die Rechtslage und zeigt auf, dass die Rechtslage keineswegs so eindeutig ist, wie es in der Abmahnung suggeriert wird. Es bestehen begründete Zweifel, ob ein Unterlassungsanspruch seitens Premiere besteht. Als Ergänzung beachten Sie auch unser Merkblatt "Abmahnung und Unterlassungserklärung - rechtliche Grundlagen und Reaktionsmöglichkeiten". In einem weiteren Artikel beschäftigt sich Beckmann mit dem Thema "Verkauf und Versand von jugendgefährdenden Filmen und Software".

Das Markengesetz (MarkenG) finden Sie jetzt ebenfalls auf unserer Internetpräsenz.

Das Urteil des BGH vom 23. September 2003 - VI ZR 335/02 zur Haftung nach dem TDG liegt nunmehr im Volltext vor.

Aufgrund der zahlreichen Anfragen finden Sie hier einen Beitrag zum Thema "Abmahnung und Unterlassungserklärung - rechtliche Grundlagen und Reaktionsmöglichkeiten".

Die rechtlichen Risiken bei der Teilnahme an Affiliate-Programmen und der Vermarktung von Produkten via Web-Services erläutert Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Risiko Affiliate-Programm" in Heft 12/2003 der Zeitschrift Internet World. Als Ergänzung zu diesem Artikel finden Sie hier im Volltext den Beschluss des LG Oldenburg vom 13.08.2003 , Aktenzeichen 5 O 512/03 und den Beschluss des LG Hamburg vom 01.03.2000 , Aktenzeichen 315 O 219/99.
Ferner kommentiert Beckmann die grundlegende Entscheidung des BGH, Urteil vom 23. September 2003, Aktenzeichen VI ZR 335/02 zur Haftung nach dem TDG in dem Artikel "TDG schütz auch vor zivilrechtlichen Ansprüchen". Der Bundesgerichtshof kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass die Haftungspivilegierung nach dem TDG auch zivilrechtliche Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche umfasst. Schließlich kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Anonymität besser geschützt" den Beschluss des LG Frankfurt vom 15.09.2003 - 5/6 Qs 47/03, wonach Telekommunkationsanbieter mangels entsprechender Ermächtigungsgrundlage nicht verpflichtet werden können, Verbindungsdaten aufzuzeichnen.

Einen Überblick über das neue Urheberrecht gibt Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Das neue Urheberrechtsgesetz im Detail" in Heft 11/2003 der Zeitschrift Sat+Kabel. Beckmann zeigt die Widersprüche der neuen Regelungen auf und erläutert inwieweit die Erstellung von Privtakopien, die Umgehung von Kopierschutzmechanismen und das Filesharing über Tauschbörsen nach neuer Rechtslage noch erlaubt ist.

In Heft 11/2003 der Zeitschrift Internet World befasst sich Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag Verbindungsdaten - das darf der Staatsanwalt mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen und nach welcher Rechtsgrundlage die Staatsanwaltschaft berechtigt ist, Verbindungsdaten von Internetnutzern von den Providern und Telekommunikationsanbietern herauszuverlangen. Als Ergäzung zu diesem Artikel, finden Sie hier die Telekommunikations-Datenschutzverordnung (TDSV) und einen Auszug aus der Strafprozessordnung (StPO) mit den einschlägigen Vorschriften.
Ferner kommentiert Beckmann in den Beiträgen TM-Zeichen nicht wettbewerbswidrig? das Urteil des LG Essen vom 04.06.2003 - 44 O 18/03 und in dem Beitrag Domainrecht: Schuhmarkt.de das Urteil des OLG Hamburg vom 24.07.2003 - 3 U 154/01 "schuhmarkt.de")

In der Ausgabe vom 23.09.2003 der Financial Times Deutschland (FTD)kommentiert Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Streit im Internet über Trademark-Zeichen" die gegenläufigen Entscheidungen des LG München I, Urteil vom 23.07.2003 - 1 HK O 1755/03 und LG Essen, Urteil vom 04.06.2003 - 44 O 18/03. Beckmann kommt zu dem Ergebnis, dass dem LG Essen zuzustimmen ist und die Verwendung des Trademark-Zeichens durch ein deutsches Unternehmen im Internet nicht irreführend ist.

Der BGH hat sich mit Urteil vom 23. September 2003, Aktenzeichen VI ZR 335/02 zu einigen grundlegenden Fragen der Haftung nach dem Teledienstegesetz (TDG) geäußert. Der BGH kommt zu dem richtigen Ergebnis, dass das TDG auch die zivilrechtliche Haftung des Telediensteanbieters abschließend regelt und der Anspruchssteller beweisen muss, dass der Anbieter positive Kenntnis von den Tatsachen hatte, die einen Rechtsverstoß begründen.

Das Urteil des BGH vom 17.07.2003
Aktenzeichen I ZR 259/00 ("Paperboy" - Deeplinks)
liegt nunmehr im Volltext vor. Das Urteil und eine zustimmende Kurzanmerkung von Rechtsanwalt Beckmann finden Sie hier.

Das viel diskutierte neue Urheberrecht ist am 13.09.2003 in Kraft getreten. Den aktuellen Gesetzestext, welcher am 12.09.2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, finden Sie hier: Urheberrechtsgestez (UrhG) in der seit dem 13.09.2003 gültigen Fassung .

"eBay: Rechtliches 1x1 für Powerseller" ist der Titel eines Artikels von Rechtsanwalt Beckmann in Ausgabe 10/2003 der Zeitschrift Internet World . Rechtsanwalt Beckmann gibt einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Vorgaben und die typischen juristischen Fallstricke beim Verkauf von Waren über Auktionsplattformen wie eBay. In Ergänzung finden sie hier eine ein Übersicht über die wichtigsten Rechtsnormen für Powerseller sowie das Gewährleistungsrecht. Ferner setzt sich Beckmann in der Urteilsanmerkung "Trademark in Deutschland wettbewerbswidrig" mit dem Urteil des LG München I vom 23.07.2003 - 1 HK O 1755/03 auseinander. In diesem Fall stritten zwei Hersteller von Leiterplatten im Rahmen von Klage und Widerklage über zahlreiche rechtliche Fragen in Zusammenhang mit gewerblichen Internetauftritten.

Das Urteil des BGH vom 26.06.2003 – I ZR 296/00 ("maxem.de") liegt nunmehr im Volltext vor. Das Urteil und eine kritische Kurzanmerkung von Rechtsanwalt Beckmann finden Sie hier.

Versandhandel - Rechte der Käufer und Pflichten der Händler ist der Titel eines Beitrags von Rechtsanwalt Beckmann in Heft 09/2003 der Zeitschrift Sat+Kabel. Beckmann erläutert die Besonderheiten und rechtlichen Vorgaben bei Versand- und Fernabsatzgeschäften sowohl aus Käufer- wie auch aus Verkäufersicht.

In Ausgabe 9/2003 der Zeitschrift Internet World erschien der Beitrag "Neue Spielregeln im Wettbewerb". Rechtsanwalt Beckmann erläutert in diesem Beitrag die wesentlichen Aspekte der geplanten Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Zu den wesentliche Neuerungen zählen die Einführung von Regelbeispielen für wettbewerbswidrige Praktiken, die Abschaffung des Sonderveranstaltungsrechts, die Verschärfung des Regelungen zum Direktmarketing und die Einführung eines Gewinnabschöpfungsanspruchs. Ein undewerbswidrig ist. Ferner kommentiert Beckmann zwei Entscheidungen zum Domainrecht:
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 27.03.2003 Aktenzeichen 6 U 13/02 ("amex.de") und Urteil des OLG Hamburg vom 06.03.2003, Aktenzeichen 5 U 186/01("mitwohnzentrale II")

Aufgrund der großen Nachfrage haben wir unsere Kosten für Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie die Überwachung Ihrer Marken nun zu auf einer Informationsseite für Sie zusammengefasst: Preisübersicht - Markenanmeldung

In Ausgabe 7/2003 der Zeitschrift Computer und Recht analysiert Rechtsanwalt Beckmann das Urteil des OLG Hamm, vom 18.03.2003 - 4 U 14/03. Er zeigt auf, weshalb die Entscheidung nicht haltbar und mit der BGH-Rechtsprechung zum Domainrecht nicht zu vereinbaren ist.

Der BGH kommt in seinem Urteil vom 17. Juli 2003 – I ZR 259/00 ("paperboy") in dem Rechtsstreit der Verlagsgruppe Handelsblatt gegen die Nachrichten-Suchmaschine Paperboy zu dem zutreffenden Ergebnis, dass Deep-Links generell zulässig sind. Die dazugehörige Pressemitteilung des BGHhier

In Heft 8/2003 der Zeitschrift Internet World setzt sich Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Domains: Ortsnamen problematisch" mit dem Urteil des OLG Hamm, vom 18.03.2003 - 4 U 14/03 auseinander. Das OLG Hamm kommt zu dem irrigen Ergebniss, das die Verwendung der domain tauchschule-dortmund.de durch ein Dortmunder Tauchschule als unzulässige Spitzenstellungsbehauotung wettbewerbswidrig ist. Ferner erläutert Beckmann in den Beitrag "Keine Überwachungspflicht für Foren" das Urteil des LG Köln vom 04.12.2002 - 28 O 627/02 und in dem Beitrag "Ebay: Produktfotos müssen echt sein" den Beschluss des LG Trier vom 22.04.2003 - I S 21/03. Danach kann sich der Ersteigerer auf die bei einer Online-Auktion präsentierten Produktfotos verlassen. Weicht die Ware negativ von der Abbildung ab, so kann der Erwerber Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Mit Urteil vom 26.06.2003 – I ZR 296/00 ("maxem.de") hat sich der Bundesgerichtshof erneut in einer Domainstreitigkeit geäußert . In dieser sehr fragwürdigen Entscheidung kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass ein Namensträger selbst dann einen Anspruch auf Freigabe der Domain hat, wenn der Inhaber die Bezeichnung seit Jahren als Pseudonym nutzt. Die dazugehörige Pressemitteilung des BGH hier

Die speziellen rechtlichen Probleme bei Entwicklung, Vertrieb und Einsatz von Open-Source-Software erörtert Rechtsanwalt Beckmann in Heft 7/2003 der Zeitschrift Internet World in dem Beitrag "Open-Source-Software - Rechtliche Aspekte". Das Urteil des LG Köln vom 16.04.2003 - 9 S 289/02 ist Gegenstand des Beitrags "Vertrag per Auto-Reply ist gültig". Beckmann setzt sich kritisch mit dieser Entscheidung auseinander und erörtert die praktischen Folgen für die Formulierung von Auto-Reply-Texten. Ferner kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Exit-Pop-Ups wettbewerbswidrig" das Urteil des LG Düsseldorf vom 26.03.2003 - 2a O 186/02.

"Kartenpiraterie - Rechtliche Grundlagen" ist der Titel eines Beitrags von Rechtsanwalt Beckmann in Heft 6/2003 der Zeitschrift Sat+Kabel. Beckmann gibt einen umfassenden Überblick über die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen und die zivilrechtlichen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

In der neuen Rubrik "Wissen" finden Sie Beiträge zu aktuellen rechtlichen Themen, Entscheidungen im Volltext sowie Gesetze und sonstige Rechtsnormen.

In Ausgabe 6/2003 der Zeitschrift Internet World kommentiert Rechtsanwalt Beckmann das Urteil des LG Düsseldorf vom 07.02.2003,Aktenzeichen 38 O 144/02 ("bigben.de"). Das Gericht kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass ältere Rechte an einer Domain nicht von einer später eingetragenen Marke verdrängt werden. Ferner setzt sich Beckmann in dem Beitrag "Einstweilige Verfügung gegen Spam abgelehnt" kritisch mit folgenden Entscheidungen auseinander: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2003 - 15 W 25/03 und LG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2003 - 13 O 39/03,

Mit aktuellen Fragen des Urheberrechts sowie Inhalt und Umfang des Rechts auf Privatkopie befasst sich Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Ist es gestattet, für private Aufzeichnungen den Kopierschutz von Premiere Direkt zu umgehen ?" in Heft 5/2003 der Zeitschrift "Sat+Kabel". Beckmann erläutert die bisherige Rechtslage und kommentiert die Änderungen durch die jüngste Urheberrechtsreform.

In Ausgabe 5/2003 der Zeitschrift Internet World erschienen wieder einige Beiträge und Urteilsanmekrungen von Rechtsanwalt Beckmann: Dialer, Anmerkung zu AG Elmshorn, Urteil vom 10.01.2003 - 53 C 247/02, Keine Wahrheitspflicht für Meta-Tags, Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 1.10.2002 - 20 U 93/02, Abmahnwelle wegen Casino-Links und Archiv: Betreiber haftet nicht für Google, Anmerkung zu OLG Hamburg, Beschlus vom 9.9.2002 - 3 W 60/02.

Die Centros-Entscheidung des EuGH, Urteil vom 09.03.1999 - Rs. C-212/97 und die Überseering-Entscheidung des EuGH, Urteil vom 05.11.2002 - Rs. C-280/00 und Ihre Auswirkungen sind Gegenstand des Beitrags "Gesellschaftsrecht: Aufgabe der Sitztheorie" von Rechtsanwalt Beckmann in Heft 04/03 von Markt & Wirtschaft in OWL. In einem weiteren Beitrag befassen sich Rechtsanwalt Beckmann und Rechtsanwältin Norda mit der aktuellen BGH-Rechtsprechung zum Kreditsicherungsrecht: "Bürgschaft auf erstes Anfordern unzulässig"

In Ausgabe 4/2003 der Zeitschrift Internet World kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Domains dürfen lügen" das Urteil des LG Düsseldorf vom 27.09.2002 - 103 O 102/02 (schuelerhilfe.de). Das Gericht kommt zu dem zutreffenden Ergebnis, dass zwischen Domainname und Seiteninhalt kein unmittelbarer inhaltlicher Zusammenhang bestehen muss. Weitere Anmerkungen von Beckmann im selben Heft: "eBay-Pseudonym für Händler erlaubt, LG Osnabrück, Beschluss vom 6.11.2002 - 12 O 2957/02, OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.01.2003 - 1 W 06/0" sowie "Marke handy.de abgelehnt", BPatG, Beschluss vom 29.10.2002 - 33 W (pat) 03/02

Das äußerst kontrovers diskutierte Thema "ARD und ZDF: Gebührenfinanzierte Internetauftritte" ist Gegenstand des gleichnamigen Beitrages von Rechtsanwalt Beckmann in Ausgabe 3+4/2003 der Zeitschrift "Sat+Kabel". Beckmann erörtert die verfassungrechtlichen Grundlagen und gelangt zu dem Ergebnis, dass gebührenfinanzierte Internetauftritte von ARD und ZDF nur zulässig sind, soweit Sie über programmbegleitende Inhalte nicht hinausgehen. In dem Artikel "Schadensersatz bei Mini-Durchsatz" im selben Heft befasst sich Beckmann mit der Frage, ob ein Nutzer einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn mit einem Internetzugang nicht die versprochenen Transferraten erzielt werden.

Rechtsanwalt Beckmann setzt sich in der Zeitschrift Computer und Recht sehr kritisch mit dem Beschluss des LG Berlin vom 17.09.2002, Az.: 103 O 102/02 auseinander. Das LG Berlin vertritt die Ansicht, dass ein Verstoß gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung stets wettbewerbswidrig ist. Der Beitrag "Impressumspflicht im Internet - Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG" wurde bei dieser Gelegenheit aktualisiert.

Den neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in der seit April 2003 gültigen Fassung finden Sie hier. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) finden Sie hier..

Eine detailierten Überblick über die neue Preisangabenverordnung (PAngV) und wichtige Hinweise zur Umsetzung in die Unternehmenspraxis finden Sie in dem Beitrag "Neue Preisangabenverordnung - weitere Hinweispflichte" von Rechtanwalt Marcus Beckmann und Rechtsanwältin Anke Norda in Heft 01/2003 der Zeitschrift Markt & Wirtschaft in OWL.

Die Auswirkungen der neuen Preisangabenverordnung (PAngV)für Webshops erläutert Rechtsanwalt Beckmann in dem Artikel "E-Shops: Neue Pflichten" in Ausgabe 3/2003 der Zeitschrift Internet World. Ferner kommentiert Beckmann in dem Beitrag "Spielhallenerlaubnis für Internet-Cafes" den äußerst fragwürdigen Beschluss des OVG Berlin, Bechluss vom 27.12.2002 - 1 S 67.02, wonach Internetcafes eine Spielhallenerlaubnis benötigen.

In Heft 2/2003 der Zeitschrift Internet World gibt Rechtsanwalt Beckmann in dem Artikel "So kommen Sie an Ihre Geld" Hinweise und Tips zum Forderumgsmanagement. Ferner kommentiert Beckmann einige Entscheidungen zum Markenrecht: OLG Köln, Urteil vom 14.8.2002 - 6 U 181/01 "freelotto.de"; OLG Köln, Urteil vom 14.8.2002 - 6 U 2/02 "Lottoteam" sowie zum Thema Anbieterkennzeichnung: LG Berlin, Urteil vom 17.9.2002 - 103 O 102/02; LG Hamburg, Beschluss vom 26.8.2002 - 416 O 94/02.

Zum 1.1.2003 ist wurde die Preisangabenverordnung (PAngV) geändert. Den Volltext der Verordnung finden Sie hier.

In dem Beitrag "Domainrecht: Ist "hp" eine Marke" in Heft 1/2003 der Zeitschrift Internet World erörtert Rechtsanwalt Beckmann die drohende Monoplisierung des Internets zugunsten von Markeninhabern und Großunternehmen. Er kommt zu dem Ergebnis, das generische Begriffe oder Abkürzungen im Regelfall keinen markenrechtlichen Schutz genießen. In dem Artikel "Abgrenzung: Medien- oder Teledienst" im selben Heft erläutert Beckmann die Abgrenzung von privaten und geschäftsmäßigen Medien- und Telediensten.

Das Urteil des LG München I vom 01.03.2002 (Az.: 21 O 9997/01) ist Gegenstand einer Urteilsanmerkung von Rechtsanwalt Beckmann in Heft 11/02 der Zeitschrift Multimedia und Recht. Das Urteil befasst sich mit der Frage, ob und in welcher Form elektronische Pressespiegel und Clipping-Dienste im Internet zulässig sind. Das Gericht kommt ferner völlig zu Recht zu dem Ergebnis, dass Deep-Links nicht zu beanstanden sind.

Mit der Abschaltung der analogen Fernsehübertragung in Berlin befasst sich Rechtsanwalt Beckmann im Rahmen des Artikels "Schadensersatz bei analoger Abschaltung" in Heft 04/2003 der Zeitschrift "Sat+Kabel". Beckmann erörtert die rechtlichen Grundlagen und kommt zu dem Ergebnis, dass die Abschaltung rechtmäßig ist.

In dem Beitrag "Mergers & Acquisitions - Haftungsbeschränkungen und selbständige Garantieversprechen" in Heft 10/02 von Markt & Wirtschaft in OWL erläutern Rechtsanwältin Anke Norda und Rechtsanwalt Marcus Beckmann verschiedene Gestaltungsvarianten bei der Vereinbarung von Gewährlesitungs- und Haftungsbeschränkungen im Rahmen von Unternehmenskauf und - beteiligungsverträgen.

In Ausgabe 12/02 der Zeitschrift Internet World finden Sie wieder einige Beiträge von Rechtsanwalt Beckmann. Der Artikel "Abmahnungen abwehren" befasst sich mit den rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen durch selbsternannte Abmahnvereine. Ferner kommentiert Beckmann in den Anmerkungen "Urheberrecht - Einsicht in den Quellcode", "Marken-/Domainrecht - Firmenzusätze" und "Domainrecht - Beschreibende Domains" einige Entscheidungen zum IT- und Medienrecht.

Der Beitrag "Impressumspflicht im Internet - Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG" wurde aktualisiert. Ferner finden Sie hier einen neuen Beitrag mit dem Titel "Dialer - Tipps für Geschädigte und rechtliche Grundlagen".

In Heft 11/02 der Zeitschrift Internet World erläutert Rechtsanwalt Beckmann in dem Artikel "Verkaufen via Webshop" die rechtlichen Vorgaben, die von Onlineshop-Betreibern bei der Ausgestaltung des Bestellvorgangs zu beachten sind. Als Ergänzung finden sie hier online den Beitrag "Bestellvorgänge rechtssicher Gestalten - rechtliche Vorgaben für Online-Shops".

In dem Beitrag "Domain- und Standesrecht: Widersprüche" (ebenfalls in Heft 11/02 der Internet World) beschäftigt sich Beckmann mit den Entscheidungen des AGH Berlin vom 25.04.2002 (Az.: I AGH 11/01 - "presserecht.de") und des LG Braunschweig vom 20.12.2001 (Az.: 21 U 2178/01 - "pruefungsrecht.de") zum Domain- und Standesrecht.

In dem Beitrag "Domainrecht" in Heft 10/02 von Markt & Wirtschaft in OWL erläutert und kommentiert Rechtsanwalt Beckmann die aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Domainrecht.

Das Urteil des BGH vom 21.02.2002 (Az.: I ZR 230/99) in dem Rechtsstreit um die Domain "defacto.de" finden Sie hier im Volltext.

Der Regierungsentwurf zur "Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" ist Gegenstand des Artikels "Recht auf Privatkopie" von Rechtsanwalt Beckmann in Heft 10/2002 der Zeitschrift Internet World. Dort setzt sich Beckmann kritisch mit der geplanten Neuregelung auseinander.

Einen neuen Beitrag mit dem Titel "Überwachungspflicht für Gästebücher und Foren ? - zgl. Anmerkung zu LG Trier, Urteil vom 16.05.2001 - 4 O 106/00" finden Sie hier.

"Forderungsmanagement aus rechtlicher Sicht" ist der Titel eines Beitrags von Rechtsanwalt Beckmann und Rechtsanwältin Norda in Heft 7/02 von Markt & Wirtschaft in OWL, der sich mit rechtlichen Grundlagen und taktischen Überlegungen im Umgang mit säumigen Schuldnern befasst.

In der Ausgabe 08/2002 der Zeitschrift Internet World kommentiert Rechtsanwalt Beckmann das Urteil des BGH vom 11.04.2002 (Az.: I ZR 317/99) in dem Rechtsstreit um die Domains "vossius.de" bzw. ""vossius.com". In dieser Grundsatzentscheidung zum Domainrecht stellt der BGH den Grundsatz auf,dass zur Ausräumung einer bestehenden Verwechslungsgefahr ein deutlicher Hinweis auf der Startseite genügen kann. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

Die zum 01.07.2002 geänderte Fassung des Mediendienstestaatsvertrages (MDStV) finden Sie hier. Das Zugangskontrolldiensteschutzgesetz (ZKDSG) finden Sie ebenfalls im Volltext auf unserer Webseite.

Der Beschluss des OLG Hamburg vom 4.2.2002 (Az.: 3 W 8/02) in dem Rechtsstreit um die Domains "handy.com", "handy.info" und "handy.biz" wird von Rechtsanwalt Beckmann in Heft 6/2002 der Zeitschrift Computer und Recht kritisch kommentiert. Den Volltext der Entscheidung finden sie hier.

Das Strato-Urteil des AG Charlottenburg vom 11.1.2002 (Az.: 208 C 192/01) ist Gegenstand einer Urteilsanmerkung von Rechtsanwalt Beckmann in der Ausgabe 6/2002 der Zeitschrift Kommunikation & Recht. Erstmals wurde einem Betreiber eines Online-Shops völlig zu Recht ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Host-Provider gewährt, nachdem es wiederholt zu Serverausfällen gekommen war.

In dem Artikel "Was auf die Webseite muss" in Heft 6/02 von Creditreform- Das Unternehmermagazin wird Rechtsanwalt Beckmann als Experte zur Impressumspflicht im Internet und Disclaimern auf Homepages befragt. Den Artikel finden sie dort auch online als PDF-Datei.

In der Ausgabe 07/2002 der Zeitschrift Internet World äußert sich Rechtsanwalt Beckmann im Rahmen des Beitrags "Abmahnwelle: Impressum mit Haken" zu den Massenabmahnungfällen wegen Verstößen gegen die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 TDG. Im selben Heft kommentiert Rechtsanwalt Beckmann das Urteil des LG München I vom 1.3.2002 (Az.: 21 O 9997/01), welches sich mit dem Thema Deep-Links befasst.

Die Änderung der Regelung zum Betriebsübergang in § 613a BGB erläutert Rechtsanwältin Norda in dem Artikel "Betriebsübergang - Rechte und Pflichten" in Heft 6/02 vonMarkt & Wirtschaft in OWL. Im selben Heft befasst sich Rechtsanwalt Beckmann in dem Beitrag "Direktmarketing - Rechtliche Spielregeln" mit den rechtlichen Grenzen und den besonderen Informationspflichten beim Direktmarketing.

Aufgrund der zahlreichen Anfragen finden Sie hier einen Beitrag mit dem Titel "Impressumspflicht im Internet - Die Pflicht zur Anbieterkennzeichung nach § 6 TDG".

Das Urteil des BGH vom 11.04.2002 (Az.: I ZR 317/99) in dem Rechtsstreit um die Domains "vossius.de" bzw. ""vossius.com" finden Sie hier im Volltext.

In einer Urteilsanmerkung in Heft 05/2002 der Zeitschrift Computer und Recht setzt sich Rechtsanwalt Beckmann kritisch mit dem Urteil des LG Hamburg vom 6.6.2001 (Az.: 406 O 16/01) auseinander. In dem Fall ging es um die Verwendung eines Personennamens einer bekannten Person als Keyword in den Meta-Tags einer Internetpräsenz.

In dem Beitrag "Dialer-Abzocke: Die Verbraucher stehen im Regen" in der Ausgabe 06/2002 der Zeitschrift Internet World beschäftigt sich Rechtsanwalt Beckmann mit den rechtlichen Fragen rund um das Thema "Dialer". Im Rahmen des Artikels gibt Beckmann Tipps und Hinweise für Geschädigte und fordert den Gesetzgeber auf, die Beweislast für das ordnungsgemäße Zustandekommen der Verbindung dem jeweiligen Anbieter aufzuerlegen.

Das Urteil des BGH vom 22.11.2001 (Az.: I ZR 138/99) in dem Rechtsstreit um die Domain "shell.de" finden Sie hier im Volltext.



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