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OLG München: Betreiber eines Online-Reiseportals darf Haftung für Reiseangaben auf Website und Zustandekommen des Vertrags nicht umfassend ausschließen

OLG München
Urteil vom 12.04.2018
29 U 2138/17


Das OLG München hat entschieden, dass der Betreiber eines Online-Reiseportals die Haftung für die Richtigkeit der Reiseangaben auf der Website und Zustandekommen des Vertrags nicht umfassend ausschließen darf. Entsprechende Klauseln in den AGB sind unwirksam.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: