Volltext BGH liegt vor: Kraftwerk gegen Moses Pelham - Verwendung der streitgegenständlichen Rhythmussequenz im Wege des Sampling ist zulässige Nutzung als Pastiche
BGH
Urteil vom 03.09.2026
I ZR 74/22
Metall auf Metall VI
Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. k; UrhG § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 51 Satz 1 und 2 Nr. 3, §§ 51a, 57, 77 Abs. 2 Satz 1 Fall 1, § 85 Abs. 1 Satz 1 Fall 1; UWG § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 3, § 8 Abs. 1
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Kraftwerk gegen Moses Pelham - Verwendung der streitgegenständlichen Rhythmussequenz im Wege des Sampling ist zulässige Nutzung zum Zweck des Pastiches gemäß § 51a Satz 1 UrhG über die Entscheidung berichtet.
Leitsätze des BGH:
a) Die in § 51a Satz 1 UrhG vorgesehene Ausnahme für "Pastiches" ist kein Auffangtatbestand, sondern erfasst Schöpfungen, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, und die, einschließlich im Wege des "Sampling", einige ihrer urheberrechtlich geschützten Elemente nutzen, um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen, der verschiedene Formen annehmen kann, darunter die einer offenen Nachahmung des Stils dieser Werke, einer Hommage an sie oder einer humoristischen oder kritischen Auseinandersetzung mit ihnen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 14. April 2026 - C-590/23, GRUR 2026, 641 Rn. 58 = WRP 2026, 728 - Pelham [Begriff "Pastiche"]).
b) Die Vorschrift des § 51a Satz 1 UrhG ist zur Gewährleistung der Rechtssicherheit anhand des objektiven Kriteriums auszulegen, dass es für eine Nutzung "zum Zwecke von" Pastiches im Sinne dieser Bestimmung genügt, dass der Charakter als "Pastiche" für denjenigen erkennbar ist, dem das bestehende Werk bekannt ist, dem diese Elemente entnommen sind (Anschluss an EuGH, Urteil vom 14. April 2026 - C-590/23, GRUR 2026, 641 Rn. 62 = WRP 2026, 728 - Pelham [Begriff "Pastiche"]).
c) Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen Urheber- und Lauterkeitsrecht kommt ein Anspruch aus lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz (§ 8 Abs. 1 UWG in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 3 UWG) regelmäßig nicht in Betracht, wenn sich die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Gegenstands als urheberrechtlich zulässige Nutzung erweist.
BGH, Urteil vom 3. September 2026 - I ZR 74/22 - OLG Hamburg LG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 03.09.2026
I ZR 74/22
Metall auf Metall VI
Richtlinie 2001/29/EG Art. 5 Abs. 3 Buchst. k; UrhG § 15 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1, § 51 Satz 1 und 2 Nr. 3, §§ 51a, 57, 77 Abs. 2 Satz 1 Fall 1, § 85 Abs. 1 Satz 1 Fall 1; UWG § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 3, § 8 Abs. 1
Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Kraftwerk gegen Moses Pelham - Verwendung der streitgegenständlichen Rhythmussequenz im Wege des Sampling ist zulässige Nutzung zum Zweck des Pastiches gemäß § 51a Satz 1 UrhG über die Entscheidung berichtet.
Leitsätze des BGH:
a) Die in § 51a Satz 1 UrhG vorgesehene Ausnahme für "Pastiches" ist kein Auffangtatbestand, sondern erfasst Schöpfungen, die an ein oder mehrere bestehende Werke erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, und die, einschließlich im Wege des "Sampling", einige ihrer urheberrechtlich geschützten Elemente nutzen, um mit diesen Werken einen als solchen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen, der verschiedene Formen annehmen kann, darunter die einer offenen Nachahmung des Stils dieser Werke, einer Hommage an sie oder einer humoristischen oder kritischen Auseinandersetzung mit ihnen (Anschluss an EuGH, Urteil vom 14. April 2026 - C-590/23, GRUR 2026, 641 Rn. 58 = WRP 2026, 728 - Pelham [Begriff "Pastiche"]).
b) Die Vorschrift des § 51a Satz 1 UrhG ist zur Gewährleistung der Rechtssicherheit anhand des objektiven Kriteriums auszulegen, dass es für eine Nutzung "zum Zwecke von" Pastiches im Sinne dieser Bestimmung genügt, dass der Charakter als "Pastiche" für denjenigen erkennbar ist, dem das bestehende Werk bekannt ist, dem diese Elemente entnommen sind (Anschluss an EuGH, Urteil vom 14. April 2026 - C-590/23, GRUR 2026, 641 Rn. 62 = WRP 2026, 728 - Pelham [Begriff "Pastiche"]).
c) Zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen zwischen Urheber- und Lauterkeitsrecht kommt ein Anspruch aus lauterkeitsrechtlichem Nachahmungsschutz (§ 8 Abs. 1 UWG in Verbindung mit § 3 Abs. 1, § 4 Nr. 3 UWG) regelmäßig nicht in Betracht, wenn sich die Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Gegenstands als urheberrechtlich zulässige Nutzung erweist.
BGH, Urteil vom 3. September 2026 - I ZR 74/22 - OLG Hamburg LG Hamburg
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: