Skip to content

Volltext BGH: Dashcam-Aufnahmen trotz Verstoß gegen Datenschutzrecht als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar

BGH
Urteil vom 15.05.2018
VI ZR 233/17
ZPO §§ 284, 286; BDSG §§ 6b, 28

Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Dashcam-Aufnahmen sind trotz Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar über die Entscheidung berichtet.

Leitsätze des BGH:

a) Die permanente und anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens ist mit den datenschutzrechtlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht vereinbar.

b) Die Verwertung von sogenannten Dashcam-Aufzeichnungen, die ein Unfallbeteiligter vom Unfallgeschehen gefertigt hat, als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess ist dennoch zulässig.

BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 233/17 - LG Magdeburg - AG Magdeburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


Trackbacks

Keine Trackbacks

Kommentare

Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt

Noch keine Kommentare

Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.
Formular-Optionen