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BGH: Vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatz - Darlegung und Glaubhaftmachung regelmäßig bereits mit Ersatzeinreichung

BGH
Beschluss vom 17.11.2022
IX ZB 17/22
ZPO § 130d


Der BGH hat entschieden, dass bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatz an das Gericht, die Darlegung und Glaubhaftmachung regelmäßig (d.h. wenn dies möglich ist, was regelmäßig der Falls sein dürfte) bereits mit der Ersatzeinreichung erfolgen muss.

Leitsatz des BGH:
Ist es dem Rechtsanwalt bereits im Zeitpunkt der Ersatzeinreichung eines Schriftsatzes möglich, die vorübergehende technische Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung des Dokuments darzulegen und glaubhaft zu machen, hat dies mit der Ersatzeinreichung zu erfolgen; in diesem Fall genügt es nicht, wenn der Rechtsanwalt die Voraussetzungen für eine Ersatzeinreichung nachträglich darlegt und glaubhaft macht.

BGH, Beschluss vom 17. November 2022 - IX ZB 17/22 - OLG Hamm - LG Essen

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


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