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BGH: Im Patentnichtigkeitsverfahren kann BGH ohne Erstbewertung des Standes der Technik hinsichtlich der Patentfähigkeit durch das BPatG nicht entscheiden

BGH
Urteil vom 07.07.2015
X ZR 64/13
Bitratenreduktion
PatG § 119 Abs. 3, Abs. 5


Der BGH hat entschieden, dass der BGH in einem Patentnichtigkeitsverfahren ohne Erstbewertung des Standes der Technik hinsichtlich der Patentfähigkeit durch das BPatG nicht abschließend entscheiden kann und die Sache an das Patentgericht zurückverwiesen werden muss.

Leitsatz des BGH:

Im Patentnichtigkeitsverfahren ist die Sache im Falle der Aufhebung des patentgerichtlichen Urteils durch den Bundesgerichtshof regelmäßig zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Patentgericht zurückzuverweisen, wenn dieses eine Erstbewertung des Standes der Technik unter dem Gesichtspunkt der Patentfähigkeit noch nicht vorgenommen hat.

BGH, Urteil vom 7. Juli 2015 - X ZR 64/13 - Bundespatentgericht

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: