BPatG: Wort-/Bildmarke VIDEOWEB aufgrund der grafischen Gestaltung für Unterhaltungselektronik und Telekommunikation als Marke eintragbar
BPatG
Beschluss vom 28.09.2010
27 W (pat) 82/10
VIDEOWEB
Nach Ansicht des BPatG ist die Wort-/Bildmarke VIDEOWEB bestehend aus der Zeichenfolge und einer besonderen grafischen Gestaltung für Unterhaltungselektronik und Telekommunikation als Marke eintragbar
In den Entscheidungsgründen heißt es:
"In ihrer Gesamtheit fehlt der angemeldeten Marke nicht jegliche Unterscheidungskraft. Der Senat folgt allerdings nicht der Auffassung der Anmelderin, „Videoweb“ sei als Wort unterscheidungskräftig.
[...]
Unter Berücksichtigung sämtlicher konkreter Merkmale der in farbiger Gestaltung beanspruchten Marke ist dieser nach der Auffassung des Senats aber nicht jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen. Die konkrete Farbgebung sowie die Ausgestaltung des Rahmens um „web“ mit einer perspektivischen Darstellung eines Bildschirms wirken hinreichend eigentümlich, um sich den angesprochenen Verbrauchern als betriebliches
Unterscheidungsmittel einzuprägen."
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Beschluss vom 28.09.2010
27 W (pat) 82/10
VIDEOWEB
Nach Ansicht des BPatG ist die Wort-/Bildmarke VIDEOWEB bestehend aus der Zeichenfolge und einer besonderen grafischen Gestaltung für Unterhaltungselektronik und Telekommunikation als Marke eintragbar
In den Entscheidungsgründen heißt es:
"In ihrer Gesamtheit fehlt der angemeldeten Marke nicht jegliche Unterscheidungskraft. Der Senat folgt allerdings nicht der Auffassung der Anmelderin, „Videoweb“ sei als Wort unterscheidungskräftig.
[...]
Unter Berücksichtigung sämtlicher konkreter Merkmale der in farbiger Gestaltung beanspruchten Marke ist dieser nach der Auffassung des Senats aber nicht jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen. Die konkrete Farbgebung sowie die Ausgestaltung des Rahmens um „web“ mit einer perspektivischen Darstellung eines Bildschirms wirken hinreichend eigentümlich, um sich den angesprochenen Verbrauchern als betriebliches
Unterscheidungsmittel einzuprägen."
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