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BGH legt EuGH vor: Unterscheidungskraft einer Zeichenfolge - Kann Marke "#darferdas?" für Bekleidung angemeldet werden ?

BGH
Beschluss vom 21. Juni 2018
I ZB 61/17
#darferdas?
Richtlinie 2008/95/EG Art. 3 Abs. 1 Buchst. b

Leitsatz der Entscheidung:

Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Marken (ABl. Nr. L 299 vom 8. November 2008, S. 25) folgende Frage zur
Vorabentscheidung vorgelegt:

Hat ein Zeichen Unterscheidungskraft, wenn es praktisch bedeutsame und naheliegende Möglichkeiten gibt, es für die Waren oder Dienstleistungen als Herkunftshinweis zu verwenden, auch wenn es sich dabei nicht um die wahrscheinlichste Form der Verwendung des Zeichens handelt?

BGH, Beschluss vom 21. Juni 2018 - I ZB 61/17 - Bundespatentgericht

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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