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BGH: Blickfangmäßige Werbung mit All Net Flat - aufklärender Hinweis zu Einschränkungen des Leistungsumfangs müssen klar und deutlich erkennbar sein

BGH
Urteil vom 15.10.2015
I ZR 260/14
All Net Flat
UWG § 5 Abs. 1


Der BGH hat entschieden, dass bei blickfangmäßigen Werbeaussagen (hier: All Net Flat ) ein aufklärender Hinweis zu Einschränkungen des Leistungsumfangs klar und deutlich erkennbar sein müssen.

Leitsatz des BGH:

Die Annahme, der Verbraucher werde die Einschränkung einer blickfangmäßig herausgestellten Werbeaussage durch eine andere Aussage in der Werbung erkennen, zu der er nicht durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis an der blickfangmäßig herausgestellten Aussage hingeführt wird, ist nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt (Ergänzung zu BGH, Urteil vom
18. Dezember 2014 - I ZR 129/13, GRUR 2015, 698 Rn. 16 = WRP 2015, 851 - Schlafzimmer komplett).

BGH, Urteil vom 15. Oktober 2015 - I ZR 260/14 - OLG Karlsruhe - LG Offenburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: