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LG München: Androhung gerichtlicher Schritte ist kein notwendiger Bestandteil einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

LG München
Urteil vom 18.10.16
33 O 7872/16


Das LG München hat entschieden, dass die Androhung gerichtlicher Schritte kein notwendiger Bestandteil einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist. Vielmehr genügt es, wenn sich dies aus den Umständen ergibt oder der dem Abgemahnten die weitere Vorgehensweise bei Fristablauf bekannt ist.