OLG Koblenz: Verbraucher haben ein Widerrufsrecht bei Verträgen über vorab erstellte Luftbildaufnahmen des eigenen Grundstücks
OLG Koblenz
Urteil vom 20.01.2021
9 U 964/20
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verträgen über vorab erstellte Luftbildaufnahmen des eigenen Grundstücks haben. Insofern handelt es sich um einen Außergeschäftsraumvertrag. Da die Aufnahmen vor Vertragsschluss gefertigt werden, fällt eine etwaige spätere Bearbeitung nicht ins Gewicht, so dass der Anbieter sich nicht darauf berufen kann, dass das Widerrufsrecht aufgrund der Individualisierung der Leistung ausgeschlossen ist.
Urteil vom 20.01.2021
9 U 964/20
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verträgen über vorab erstellte Luftbildaufnahmen des eigenen Grundstücks haben. Insofern handelt es sich um einen Außergeschäftsraumvertrag. Da die Aufnahmen vor Vertragsschluss gefertigt werden, fällt eine etwaige spätere Bearbeitung nicht ins Gewicht, so dass der Anbieter sich nicht darauf berufen kann, dass das Widerrufsrecht aufgrund der Individualisierung der Leistung ausgeschlossen ist.