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BGH: Vertrag mit Online-Partnervermittlung kann nicht jederzeit gekündigt werden - Klausel zur Kündigung und Vertragsverlängung in Paarship-AGB unwirksam

BGH
Urteil vom 17.07.2025
III ZR 388/23
Online-Partnervermittlungsportal, Kündigungsrecht, Vertragsverlängerungsklausel
BGB § 627 Abs. 1, § 309 Nr. 9 Buchst. b und c (aF), § 307 Abs. 1 Satz 1


Der BGH hat entschieden, dass der Vertrag mit einer Online-Partnervermittlung nicht jederzeit gekündigt werden kann. Zudem hat der BGH entschieden, dass die Klausel zur Kündigung und Vertragsverlängung in den Paarship-AGB unwirksam ist.

Leitsätz des BGH:
a) Das Kündigungsrecht des § 627 Abs. 1 BGB besteht nicht bei einem Vertrag über die Nutzung eines Online-Partnervermittlungsportals, bei dem die Leistung maßgeblich im Bereitstellen einer Online-Datenbank besteht und das die Partnersuche regelhaft ausschließlich durch vollständig automatisierte Vorgänge unterstützt.

b) Zur (Un-)Wirksamkeit einer Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers eines Online-Partnervermittlungsportals, die bei Verträgen mit einer bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit von sechs, zwölf oder 24 Monaten vorsieht, dass eine Verlängerung der Mitgliedschaft um zwölf Monate eintritt, sofern nicht spätestens zwölf Wochen vor Ablauf der bei Vertragsschluss gewählten Laufzeit gekündigt wird.

BGH, Urteil vom 17. Juli 2025 - III ZR 388/23 - OLG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

OLG München: Unzulässige Spitzenstellungswerbung von Paarship mit "Deutschlands größte Partnervermittlung" wenn dies nur hinsichtlich Premiumkunden gilt

OLG München
Urteil vom 08.11.2018
6 U 454/18


Das OLG München hat entschieden, dass eine unzulässige Spitzenstellungswerbung des Online-Dating-Portals Paarship durch Werbung mit dem Slogan "Deutschlands größte Partnervermittlung" vorliegt, wenn dies tatsächlich nur hinsichtlich der Premiumkunden zutreffend ist. Der klagende Mitbewerber betreibt das Portal LoveScout24 und verfügt über vergleichbare Mitgliederzahlen.