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LG Limburg: Wettbewerbswidrige und damit unwirksame Klausel in Pflegeheim-Vertrag wenn diese im Sterbefall ein bestimmtes Bestattungsunternehmen vorschreibt

LG Limburg
Urteil vom 23.05.2023
5 O 2/23


Das LG Limburg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige und damit unwirksame Klausel in einem Pflegeheim-Vertrag vorliegt, wenn diese im Sterbefall die Inanspruchnahme eines bestimmten Bestattungsunternehmens vorschreibt. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.