OLG Hamm: "ENERGY & VODKA" unzulässige Bezeichnung für Mischgetränk aus Vodka und Limonade - Verstoß gegen Health-Claims-VO
OLG Hamm
Urteil vom 10.07.2012
I-4 U 38/12
Das OLG Hamm hat entschieden, das ein Mischgetränk aus Vodka und koffeinhaltiger Limonade nicht mit "ENERGY + VODKA" bezeichnet werden darf, da das Wort "ENERGY" eine nach der Health-Claims-VO unzulässige nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe ist.
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 10.07.2012
I-4 U 38/12
Das OLG Hamm hat entschieden, das ein Mischgetränk aus Vodka und koffeinhaltiger Limonade nicht mit "ENERGY + VODKA" bezeichnet werden darf, da das Wort "ENERGY" eine nach der Health-Claims-VO unzulässige nährwert- und gesundheitsbezogene Angabe ist.
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