BGH: Zur Auslegung einer Beförderungsausschlussklausel in den Beförderungsbedingungen eines Paketdienstunternehmens
BGH
Urteil vom 04.07.2013
I ZR 156/12
BGB § 133, § 157, § 305c Abs. 2
Leitsatz des BGH:
Die Beförderungsausschlussklausel in den Beförderungsbedingungen eines Paketdienstunternehmens, wonach der Wert eines Pakets den Gegenwert von 50.000 US-Dollar in der jeweiligen Landeswährung nicht überschreiten darf, ist - wenn die Landeswährung der Euro ist - dahin auszulegen, dass die Wertgrenze auf der Basis des Euro-Referenzkurses (Mittelkurses) der Europäischen Zentralbank zu ermitteln ist.
BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - I ZR 156/12 - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 04.07.2013
I ZR 156/12
BGB § 133, § 157, § 305c Abs. 2
Leitsatz des BGH:
Die Beförderungsausschlussklausel in den Beförderungsbedingungen eines Paketdienstunternehmens, wonach der Wert eines Pakets den Gegenwert von 50.000 US-Dollar in der jeweiligen Landeswährung nicht überschreiten darf, ist - wenn die Landeswährung der Euro ist - dahin auszulegen, dass die Wertgrenze auf der Basis des Euro-Referenzkurses (Mittelkurses) der Europäischen Zentralbank zu ermitteln ist.
BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - I ZR 156/12 - OLG Düsseldorf - LG Düsseldorf
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