BGH: Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben kann ohne Zustimmung des Verfassers zulässig sein
BGH
Urteil vom 26.11.2019
VI ZR 12/19
BGB § 823
Der BGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben ohne Zustimmung des Verfassers zulässig sein kann.
Leitsätze des BGH:
a) Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Bestimmungsrecht des Autors über die Veröffentlichung eines von ihm verfassten Schreibens.
b) Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
c) Zu dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (hier: Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben).
BGH, Urteil vom 26. November 2019 - VI ZR 12/19 - OLG Köln - LG Köln
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 26.11.2019
VI ZR 12/19
BGB § 823
Der BGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben ohne Zustimmung des Verfassers zulässig sein kann.
Leitsätze des BGH:
a) Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Bestimmungsrecht des Autors über die Veröffentlichung eines von ihm verfassten Schreibens.
b) Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
c) Zu dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (hier: Veröffentlichung von Zitaten aus einem Anwaltsschreiben).
BGH, Urteil vom 26. November 2019 - VI ZR 12/19 - OLG Köln - LG Köln
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt