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BGH: Zur kartellrechtlichen Zulässigkeit einer markenrechtlichen Abgrenzungsvereinbarung

BGH
Urteil vom 07.12.2010
KZR 71/08
Jette Joop
GWB § 1; AEUV Art. 101 Abs. 1

Leitsätze des BGH:

a) Die kartellrechtliche Zulässigkeit einer Abgrenzungsvereinbarung, die keine Wettbewerbsbeschränkung bezweckt, beurteilt sich für die Dauer ihrer Geltung allein nach der markenrechtlichen Rechtslage bei ihrem Abschluss.
b) Bei der Bestimmung der Grenzen markenrechtlicher Abgrenzungsvereinbarungen gilt kein Verbot geltungserhaltender Reduktion.

BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 71/08 - OLG Hamburg
LG Hamburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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