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BGH: Kurze Wiedergabe des Inhalts eines Anwaltsschreibens ohne wörtliche Zitate in einer Presseveröffentlichung kann zulässig sein

BGH
Urteil vom 26.11.2019 - VI ZR 20/19
BGB § 823


Der BGH hat entschieden, dass die kurze Wiedergabe des Inhalts eines Anwaltsschreibens ohne wörtliche Zitate in einer Presseveröffentlichung zulässig sein kann.

Leitsätze des BGH:

a) Zur kurzen Wiedergabe des Inhalts eines Anwaltsschreibens ohne wörtliche Zitate in einer Presseveröffentlichung.

b) Zu dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

BGH, Urteil vom 26. November 2019 - VI ZR 20/19 - OLG Köln - LG Köln

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:



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