LG Köln: Kein Schmerzensgeld für Muskelkater nach EMS-Training im Fitness-Studio
LG Köln
Entscheidung vom 11.07.2018
18 O 73/16
Das LG Köln hat entschieden, dass kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn der Besucher eines Fitness-Studios nach EMS-TPobetraining über mehrtätige Beschwerden in Form von Muskelkater leidet. Das Gericht führt zutreffend aus, dass bei Muskelkater bei sportlicher Betätigung zu erwarten sei und üblicherweise hingenommen werden müssen.
Entscheidung vom 11.07.2018
18 O 73/16
Das LG Köln hat entschieden, dass kein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht, wenn der Besucher eines Fitness-Studios nach EMS-TPobetraining über mehrtätige Beschwerden in Form von Muskelkater leidet. Das Gericht führt zutreffend aus, dass bei Muskelkater bei sportlicher Betätigung zu erwarten sei und üblicherweise hingenommen werden müssen.