BVerwG: Keine Rundfunkgebührenpflicht für für Internet-PC´s als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich
BVerwG
Urteil vom 17.08.2011
6 C 15.10
6 C 45.10
6 C 20.11
Rundfunkgebühren für Internet-PC
Das BVerwG hat entschieden, dass keine Rundfunkgebührenpflicht für für Internet-PC´s als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich besteht.
In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es dazu:
"Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als Zweitgerät zuzuordnen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob auch das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird."
Die vollständige Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier:
"BVerwG: Keine Rundfunkgebührenpflicht für für Internet-PC´s als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich" vollständig lesen
Urteil vom 17.08.2011
6 C 15.10
6 C 45.10
6 C 20.11
Rundfunkgebühren für Internet-PC
Das BVerwG hat entschieden, dass keine Rundfunkgebührenpflicht für für Internet-PC´s als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich besteht.
In der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts heißt es dazu:
"Nach der einschlägigen Bestimmung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages ist für neuartige Rundfunkempfangsgeräte (insbesondere Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können) im nicht ausschließlich privaten Bereich keine Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorschrift dahin ausgelegt, dass die Vorschrift auch dann anzuwenden ist, wenn das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät als Erstgerät auf demselben Grundstück zum Empfang bereitgehalten wird, dem auch der PC als Zweitgerät zuzuordnen ist, ohne dass es darauf ankommt, ob auch das herkömmliche Rundfunkempfangsgerät in dem nicht ausschließlich privat, sondern auch beruflich genutzten Bereich des Grundstücks oder der Wohnung bereitgehalten wird."
Die vollständige Pressemitteilung des Gerichts finden Sie hier:
"BVerwG: Keine Rundfunkgebührenpflicht für für Internet-PC´s als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich" vollständig lesen