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BGH: Zwangslizenz für Online-Videorecorder durch Kabelunternehmen und TV-Sender muss zunächst von Schiedsstelle entschieden werden - Internet-Videorecorder II

BGH
Urteil vom 11.04.2013
I ZR 152/11
Internet-Videorecorder II
UrhG § 87 Abs. 5; UrhWG § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 und 2 Satz 2



Die Frage der (gegenseitigen) Verpflichtung eines Kabelunternehmens und eines Sendeunternehmens aus § 87 Abs. 5 UrhG zum Abschluss eines Vertrages über die Kabelweitersendung ist in entsprechender Anwendung von § 14 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann zunächst von der Schiedsstelle zu beantworten, wenn sie nicht im Wege der Klage, sondern in einem Klageverfahren im Wege des Zwangslizenzeinwands aufgeworfen wird. Das Gericht hat den Rechtsstreit beim Vorliegen der Voraussetzungen des Zwangslizenzeinwands in entsprechender Anwendung des § 16 Abs. 2 Satz 2 UrhWG auszusetzen, um den Parteien die Anrufung der Schiedsstelle zu ermöglichen.

BGH, Urteil vom 11. April 2013 - I ZR 152/11 - OLG Dresden - LG Leipzig

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:


LG München: ProSiebenSat1 gegen Save.tv - Online-Videorekorder verletzt Rechte des Sendeunternehmens

LG München
7 O 26557/11


Wie golem.de berichtet hat das LG München entschieden, dass es dem Anbieter des Online-Videorekorder-Dienstes save.tv nicht gestattet ist, seinen Nutzern Zugriff auf die Sender der ProSiebenSat1-Gruppe zu ermöglichen. Das LG München sieht in dem Angebot eine rechtswidrige Verletzung der Rechte des Sendeunternehmens. Das OLG Dresden hatte vor einiger Zeit (Urteil vom 12.07.2011 - 14 U 801/07 - siehe auch BGH, Urteil vom 22.04.2009 - I ZR 175/07 ) noch eine Klage von RTL abgewiesen.