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OLG Köln: Irreführende Spitzenstellungswerbung bei Bezeichnung als "eines der wichtigsten Institute" wenn entsprechende Markstellung nicht nachgewiesen werden kann

OLG Köln
Urteil vom 24.06.2016
6 U 190/15


Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Irreführende Spitzenstellungswerbung bei Bezeichnung als "eines der wichtigsten Institute" vorliegt, wenn eine entsprechende Markstellung nicht nachgewiesen werden kann.