Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung tritt am 01.01.2021 in Kraft - KostRÄG 2021 am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021 wurde am 29.12.2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 01.01.2021 in Kraft. Damit ist eine Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung verbunden.
Trackbacks
Die Kommentarfunktion wurde vom Besitzer dieses Blogs in diesem Eintrag deaktiviert.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt