Skip to content

Volltext BGH: Facebook gegen Bundeskartellamt - BGH prüft Voraussetzungen für Hängebeschlüsse in Kartellverwaltungsverfahren

BGH
Beschluss vom 15.12.2020
KVZ 90/20
Facebook II
GWB §§ 74, 75


Wir hatten bereits in dem Beitrag BGH: Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen Facebook gegen Bundeskartellamt - BGH prüft Voraussetzungen für "Hängebeschlüsse" in Kartellverwaltungsverfahren über die Entscheidung berichtet.

Leitsatz des BGH:
Gegen eine Zwischenentscheidung des Kartellbeschwerdegerichts in einem anhängigen Verfahren auf vorläufigen Rechtsschutz, die bis zur endgültigen Entscheidung über den Eilantrag die aufschiebende Wirkung der Beschwerde anordnet ("Hängebeschluss"), ist die Rechtsbeschwerde statthaft.

BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - KVZ 90/20 - OLG Düsseldorf

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: