LAG Mecklenburg-Vorpommern: Keine Altersdiskriminierung im Sinne von § 1 AGG, § 7 AGG durch Formulierung "Junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut" in Stellenanzeige
LAG Mecklenburg-Vorpommern
Urteil vom 17.10.2023
2 Sa 61/23
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass keine unzulässige Altersdiskriminierung im Sinne von § 1 AGG, § 7 AGG, vorliegt, wenn in einer Stellenanzeige die Formulierung "Junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut" verwendet wird. Es handelt sich vielmehr - so das Gericht .- um eine überspitzte und ironische Beschreibung des Arbeitsumfelds.
Urteil vom 17.10.2023
2 Sa 61/23
Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass keine unzulässige Altersdiskriminierung im Sinne von § 1 AGG, § 7 AGG, vorliegt, wenn in einer Stellenanzeige die Formulierung "Junges und dynamisches Team mit Benzin im Blut" verwendet wird. Es handelt sich vielmehr - so das Gericht .- um eine überspitzte und ironische Beschreibung des Arbeitsumfelds.
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