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OLG Saarbrücken: 5 Jahre alte Kugellager dürfen nicht als "neu" beworben werden, auch wenn diese ungebraucht sind

OLG Saarbrücken
Urteil vom 02.04.2014
1 U 11/13


Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass ein KFZ-Händler 5 Jahre alte Kugellager nicht als "neu" beworben darf, auch wenn diese noch ungebraucht sind. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass bei einer langen Lagerdauer eine Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, da es sich um ein technisch sensibles Ersatzteil handelt. Durch die Verwendung des Atributs "neu" liegt - so das Gericht - daher eine Irreführung vor. Die Grundsätze dieser Entscheidung lassen sich auch auf andere Waren übertragen.