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EuGH: Bankgeheimnis schützt nicht vor Auskunftsansprüchen bei Markenrechtsverletzungen und anderen Verletzungen geistigen Eigentums

EuGH
Urteil vom 16.07.2015
C-580/13


Der EuGH hat entschieden, dass ein Auskunftsanspruch bei Markenrechtsverletzungen und anderen Verletzungen geistigen Eigentums nicht am Bankgeheimnis scheitert. Banken müssen ggf. Auskunft über Namen und Anschrift des Kontoinhabers geben. Vorliegend ging es um den Online-Vertrieb von Parfüm-Fälschungen.

Tenor:

Art. 8 Abs. 3 Buchst. e der Richtlinie 2004/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Rechtsvorschrift wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden entgegensteht, die es einem Bankinstitut unbegrenzt und bedingungslos gestattet, eine Auskunft nach Art. 8 Abs. 1 Buchst. c dieser Richtlinie über Namen und Anschrift eines Kontoinhabers unter Berufung auf das Bankgeheimnis zu verweigern.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG München veröffentlicht Urteil gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in anonymisierter Form

Das LG München hat nach einigem Zögern das Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts München II vom 13. März 2014 gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in anonymisierter Form veröffentlicht.


LG München veröffentlicht Urteil gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in anonymiserter Form

Das LG München hat nach einigem Zögern das Urteil der 5. Strafkammer des Landgerichts München II vom 13. März 2014 gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung in anonymiserter Form veröffentlicht.


OLG Stuttgart: Kein markenrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber Bank einer Briefkastenfirma, um den tatsächlichen Verursacher einer Markenrechtsverletzung zu ermitteln

OLG Stuttgart
Beschluss vom 23.11.2011
2 W 56/11


Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass kein markenrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber der Bank einer Briefkastenfirma besteht, um den tatsächlichen Verursacher einer Markenrechtsverletzung zu ermitteln. Das Bankgeheimnis geht insoweit vor.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: