BGH: Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" zulässig auch wenn die Werbung erst am Tag der Aktion erscheint
BGH
Urteil vom 31.03.2010
I ZR 75/08
Ohne 19% Mehrwertsteuer
UWG (2004) §§ 3, 4 Nr. 1
Leitsatz des BGH:
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 75/08 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 31.03.2010
I ZR 75/08
Ohne 19% Mehrwertsteuer
UWG (2004) §§ 3, 4 Nr. 1
Leitsatz des BGH:
Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.
BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 75/08 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart
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