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BGH: Unberechtigte Sperrung eines ungekündigten Girokontos durch Bank ist aggressive geschäftliche Handlung nach § 4a UWG

BGH
Urteil vom 26.03.2026
I ZR 66/25
Kontosperrung
Richtlinie 2005/29/EG Art. 2 Buchst. d, Art. 3 Abs. 1, Art. 9 Buchst. d; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1, § 4a Abs. 1 Satz 1 und 2, § 8 Abs. 1 Satz 1


Der BGH hat entschieden, dass die unberechtigte Sperrung eines ungekündigten Girokontos durch eine Bank eine aggressive geschäftliche Handlung nach § 4a UWG ist, weil sie den Kunden an der Ausübung seiner vertraglichen Rechte hindert.

Leitsatz des BGH:
Das Verhalten einer Person zugunsten des eigenen Unternehmens, das mit der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt (hier: die von einer Bank vorgenommene Sperrung des ungekündigten Girokontos eines Verbrauchers), stellt unabhängig von seiner Eignung, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu fördern, eine geschäftliche Handlung dar, wenn die Handlung bei objektiver Betrachtung auf die Beeinflussung einer geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses (hier: die Nutzung des Girokontos) gerichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 93/17, GRUR 2019, 754 [juris Rn. 20] = WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge; Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 216/17, GRUR 2019, 1202 [juris Rn. 13] = WRP 2019, 1471 - Identitätsdiebstahl I; Urteil vom 23. April 2020 - I ZR 85/19, GRUR 2020, 886 [juris Rn. 32] = WRP 2020, 1017 - Preisänderungsregelung I; Aufgabe von BGH, Urteil vom 10. Januar 2013 - I ZR 190/11, GRUR 2013, 945 [juris Rn. 17 f., 26] = WRP 2013, 1183 - Standardisierte Mandatsbearbeitung).

BGH, Urteil vom 26. März 2026 - I ZR 66/25 - OLG Frankfurt am Main LG Frankfurt am Main

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" zulässig auch wenn die Werbung erst am Tag der Aktion erscheint

BGH
Urteil vom 31.03.2010
I ZR 75/08
Ohne 19% Mehrwertsteuer
UWG (2004) §§ 3, 4 Nr. 1

Leitsatz des BGH:

Eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" beeinflusst Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise i.S. von §§ 3, 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.

BGH, Urteil vom 31. März 2010 - I ZR 75/08 - OLG Stuttgart - LG Stuttgart

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

BGH: Werbung "Jeder 100. Einkauf gratis" keine wettbewerbswidrige Beeinflussung des Kaufverhaltens eines Durchschnittsverbrauchers

BGH
Urteil vom 22.01.2009 - I ZR 31/06
Jeder 100. Einkauf gratis
UWG §§ 3, 4 Nr. 1


Leitsatz des BGH:
Die Werbung, jeder 100. Kunde erhalte seinen Einkauf gratis, stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, weil die Rationalität seiner Kaufentscheidung auch dann nicht völlig in den Hintergrund tritt, wenn er im Hinblick auf die angekündigte Chance eines Gratiseinkaufs möglichst viel einkauft.

BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 31/06 - OLG Hamm - LG Essen

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: