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LG München: Hinweis "geänderte Rezeptur" auf Verpackung von Arzneimittel ist keine unzulässige Werbung und nach § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG zulässig.

LG München
14.08.2019
2 HK O 513/19


Das LG München hat entschieden, dass der Hinweis "geänderte Rezeptur" auf der Verpackung eines Arzneimittel keine unzulässige Werbung darstellt und nach § 10 Abs. 1 Satz 5 AMG zulässig ist. Es handelt sich - so das Gericht - um eine sachdienliche Information für Verbraucher und keine Werbung für eine "verbesserte Rezeptur". Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.


BGH: Nach Entfernung der Verpackung darf ein Pflanzenschutzmitel nicht mehr vertrieben werden - Verlust der Verkehrsfähigkeit

BGH
Urteil vom 17.01.2013
I ZR 187/09
Flonicamid
UWG § 4 Nr. 11; PflSchG 2002 § 11 Abs. 1 Satz 1; Richtlinie 91/414/EWG Art.
3 Abs. 1; Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Art. 28, Art. 31 Abs. 3 Buchst. e und
i, Art. 52; PflSchG 2012 § 2 Nr. 17

Leitsatz des BGH:

Ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel verliert mit der Entfernung seiner (Primär-)Verpackung seine Verkehrsfähigkeit.
BGH, Urteil vom 17. Januar 2013 - I ZR 187/09 - OLG Stuttgart - LG Ravensburg

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: