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BGH: Gesundheitsbezogen Angaben für Mineralwasser müssen Vorgaben der Health Claims Verordnung einhalten - Mineralwasser-Richtlinie enthält keine Spezialregelungen

BGH
Beschluss vom 30.01.2017
I ZR 257/15



Der BGH hat im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde entschieden, dass auch bei der Werbung für Mineralwasser mit gesundheitsbezogenen Angaben die Vorgaben der Health Claims Verordnung eingehalten müssen. Die Mineralwasser-Richtlinie enthält keine spezielleren Regelungen für gesundheitsbezogenen Angaben. Vielmehr sind die Vorgaben beider Richtlinien einzuhalten.

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

LG Frankfurt: Nestle Werbung für Kinderpudding mit "Zink und Calcium für starke Knochen und gesundes Wachstum" verstößt gegen Health-Claims-Verordnung

LG Frankfurt
Urteil vom 10.02.2016
2-06 O 337/15

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung des Lebensmittelskonzerns Nestle für für den Kinderpudding Alete Milch Minis mit den Werbeaussagen "Zink für starke Knochen & gesundes Wachstum" und "Calcium für starke Knochen" gegen die Health-Claims-Verordnung verstößt und somit wettbewerbswidrig ist. Zudem rügte das Gericht, dass auf der Verpackung nicht auf die Bedeutung einer abwechslungsreichen sowie ausgewogenen Ernährung und einer gesunden Lebensweise hingewiesen wurde. Geklagt hatte der vzbv.

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