BGH
Urteil vom 14.10.2010 I ZR 191/08
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EU-Grundrechtecharta Art. 11; Informationsgesellschafts-Richtlinie Art. 6; UrhG § 95a
Leitsatz des BGH:
Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.
BGH, Urteil vom 14. Oktober 2010 - I ZR 191/08 - OLG München
LG München I