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heise online-Artikel von Daniel AJ Sokolov mit einigen Statements von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zur Fototapeten-Entscheidung des LG Köln

Bei heise online erschien ein Beitrag von Daniel AJ Sokolov mit dem Titel "Urteil: Fototapete in Gästezimmer als Urheberrechtsverletzung" zur Fototapeten-Entscheidung des LG Köln mit einigen Statements von Rechtsanwalt Marcus Beckmann.


Internet World Commerce Briefing 01/23 - Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - Neue Gesetze: Was 2023 für Händler wichtig wird

Im Internet World Commerce Briefing 01/23 erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Neue Gesetze: Was 2023 für Händler wichtig wird".

Wir wünschen einen guten Rutsch sowie ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2023 - Anke Norda und Marcus Beckmann - Beckmann und Norda - Rechtsanwälte

Wir wünschen einen guten Rutsch sowie ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2023 !

Anke Norda und Marcus Beckmann

Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - "DSGVO-Konform: So vermeiden Sie die größten Datenfallen"

In Ausgabe 9/22, S. 54-55 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "DSGVO-Konform: So vermeiden Sie die größten Datenfallen" zum datenschutzkonformen Umgang mit Kundendaten.

Internet World Business-Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann - "Daten weg - wer muss informiert werden"

In Ausgabe 5/22 S. 54-55 der Zeitschrift Internet World Business erschien ein Beitrag von Rechtsanwalt Marcus Beckmann mit dem Titel "Daten weg - wer muss informiert werden" zu den Informationspflichten von Unternehmen bei einer Datenpanne oder einem Cyberangriff.

In der Online-Ausgabe der PZ - Pharmazeutische Zeitung - Statements von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zum Thema Google Fonts, DSGVO und Abmahnungen

In der Online-Ausgabe der PZ - Pharmazeutische Zeitung erschien ein Beitrag von Melanie Höhn mit dem Titel "Google Fonts - Gefahr der Massenabmahnungen für Apotheker" mit einigen Statements von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zu den relevanten rechtlichen Aspekten.

Siehe auch zum Thema: LG München: Unterlassungsanspruch und 100 EURO Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO wegen Verwendung von Google Fonts mit Übermittlung von IP-Daten an Google


In Heft 5/22 der com! professional - Interview mit Rechtsanwalt Marcus Beckmann zum IT-Sicherheit und Cyberversicherungen

In Ausgabe 5/22, S.60 der Zeitschrift com! professional erschien im Rahmen des Beitrags "Elementarschutz des 21. Jahrhunderts - Die Firma für den Ernstfall absichern" von Konstantin Pfliege ein Interview mit Rechtsanwalt Marcus Beckmann zum Thema IT-Sicherheit und Cyberversicherungen.

Im kostenpflichtigen Plus-Bereich der Internet World - Statements von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zum Thema Lieferkettengesetz

Im kostenpflichtigen Plus-Bereich der Internet World erschien ein Beitrag von Bärbel Edel mit dem Titel "Kampf gegen Ausbeutung - Neues Lieferkettengesetz: Was müssen Onlinehändler tun?" mit einigen Statements von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zu den relevanten rechtlichen Aspekten.

IHK-Magazin - Ostwestfälische Wirtschaft - Interview mit Rechtsanwalt Marcus Beckmann zur BGH-Rechtsprechung zum Influencer-Marketing bei Instagram und Co.

In Ausgabe Januar/Februar 2022, Seiten 36-37 des IHK-Magazins - Ostwestfälische Wirtschaft erschien ein Interview mit Rechtsanwalt Marcus Beckmann zur BGH-Rechtsprechung zum Influencer-Marketing bei Instagram und Co.

In Heft 12/21-1/22 der com! professional - Statements von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zum Thema Homeoffice

In Ausgabe 12/21-1/22, S. 15 ff. der Zeitschrift com! professional erschien ein Beitrag von Konstantin Pfliegel mit dem Titel "Streitfall Homeoffice - Das Büro stirbt auch mit Corona nicht aus" mit einigen Statements von Rechtsanwalt Marcus Beckmann zu den relevanten rechtlichen Aspekten.

Wir wünschen einen guten Rutsch sowie ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2022 - Anke Norda und Marcus Beckmann - Beckmann und Norda - Rechtsanwälte

Wir wünschen einen guten Rutsch sowie ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2022 !

Anke Norda und Marcus Beckmann