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BGH: Schadensersatz bei Ausfall des Internetanschlusses - Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut mit zentraler Bedeutung

BGH
Urteil vom 24.01.2013
III ZR 98/12


Aus der Pressemitteilung des BGH:

"Der unter anderem für das Telekommunikationsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens Schadensersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines DSL-Anschlusses zuerkannt.
[...]
Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist.
[...]
Zur Höhe des Schadensersatzes hat der Senat ausgeführt, dass der Kläger in Übertragung der insoweit von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze auf die vorliegende Fallgestaltung einen Betrag verlangen kann, der sich nach den marktüblichen, durchschnittlichen Kosten richtet, die in dem betreffenden Zeitraum für die Bereitstellung eines DSL-Anschlusses mit der vereinbarten Kapazität ohne Telefon- und Faxnutzung angefallen wären, bereinigt um die auf Gewinnerzielung gerichteten und sonstigen, eine erwerbwirtschaftliche Nutzung betreffenden Wertfaktoren."


Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier:


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BAG: Betriebsrat kann Internetzugang und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder verlangen

Bundesarbeitsgericht
Beschluss vom 14. Juli 2010
7 ABR 80/08
Internetzugang Betriebsrat


Das BAG hat enschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Einrichtung eines Internetzugangs und eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen kann, sofern diesem Begehren berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Die vollständige Pressemitteilung des BAG finden Sie hier: "BAG: Betriebsrat kann Internetzugang und E-Mail-Adressen für einzelne Betriebsratsmitglieder verlangen" vollständig lesen