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Bundesnetzagentur hat im Jahr 2021 den Vertrieb von knapp 23 Millionen unerlaubten Produkten verhindert

Die Bundesnetzagentur hat im im Jahr 2021 den Vertrieb von knapp 23 Millionen unzulässiger Produkte verhindert.

Die Pressemitteilung des Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur stellt auch 2021 eine Vielzahl unerlaubter Produkte fest

Die Bundesnetzagentur hat 2021 eine Stückzahl von fast 23 Mio. verbotener Produkte gesperrt. Die Produkte können Funkstörungen verursachen oder wiesen erhebliche formale Mängel auf.

"Die Bundesnetzagentur geht konsequent gegen nicht konforme Produkte vor und verhindert, dass sie am deutschen Markt weiter angeboten werden", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Dadurch leistet die Bundesnetzagentur einen wichtigen Beitrag zum Verbraucherschutz. Wir informieren Verbraucherinnen und Verbraucher, worauf sie speziell bei Online-Bestellungen von elektronischen Produkten achten sollten."

Verbotene Produkte identifiziert die Bundesnetzagentur im Online- und im Einzelhandel, in Zusammenarbeit mit dem Zoll und bei Testkäufen.

2020 betrafen die Sperrungen der Bundesnetzagentur eine Stückzahl von über 21 Mio. Produkten.

Marktüberwachung im Onlinehandel

Die Online-Marktüberwachung hat 1.936 nicht konforme Produktangebote ermittelt, die Plattformbetreiber gelöscht haben. Hinter den Angeboten steckten insgesamt 21,4 Mio. Produkte.

Mit einer angebotenen Stückzahl von über 7,7 Mio. erreichten Funkkopfhörer den ersten Platz der auffälligen Gerätearten. Diese Funkkopfhörer arbeiteten auf Funkfrequenzen, die nur für sicherheitsrelevante Dienste wie beispielsweise Polizei oder Feuerwehr bestimmt sind. Das ist verboten. Zahlreiche Funkkopfhörer wiesen zudem erhebliche formale Mängel auf, wie z. B. fehlende deutsche Bedienungsanleitungen oder fehlende bzw. fehlerhafte technische Unterlagen.

Den zweiten Platz belegten extrem billig angebotene Messgeräte aus Drittstaaten mit einer Stückzahl von rund 3,7 Mio. gefolgt von rund 3,3 Mio. ferngesteuerten Flugdrohnen. Bei beiden Gerätearten wurden vermehrt formale Mängel wie z. B. fehlende CE-Kennzeichnungen, Identifizierungsmerkmale oder fehlende Kontaktdaten des verantwortlichen Wirtschaftsakteurs festgestellt.

Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel
Die COVID19 Pandemie begleitete die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur auch im Jahr 2021.Unter Einhaltung umfassender Hygiene- und Abstandsregelungen waren Außendiensteinsätze zeitweise wieder möglich.
Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2021 auf 3.554. Die Agentur hat insgesamt 23 Vertriebsverbote erlassen und 1.059 Aufforderungen zur Mängelbehebung für nicht konforme Produkte ausgesprochen. Das betraf über eine Million Produkte.

Häufig auffällig waren hier beispielsweise LED-Beleuchtungsmittel und Netzteile, welche Störungen verursachen können und ein teils hohes Risiko bergen.

Zusammenarbeit mit dem Zoll
Die Bundesnetzagentur arbeitet intensiv mit dem Zoll zusammen, um nicht konforme Produkte bereits an der europäischen Außengrenze zu stoppen.

Der Zoll hat 2021 nahezu 6.500 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. In rund 91 Prozent der Fälle hat die Bundesnetzagentur die Produkte für den deutschen Markt nicht freigegeben, weil sie eindeutige Mängel identifizierte. Insgesamt waren rund 320.000 Produkte betroffen.

Unterstützung der Marktüberwachung durch Testkäufe
Insgesamt 61 Testkäufe im Jahr 2021 verfolgten das Ziel, einen Überblick über die Konformität von im Internet angebotenen Geräten zu gewinnen. Bei Produkten, die die Bundesnetzagentur einkaufte und diese als nicht konform identifizierte, erfolgten markteinschränkende Maßnahmen.

Auswirkungen des neuen Marktüberwachungsgesetzes
Seit dem 16. Juli 2021 gilt in Deutschland das Marktüberwachungsgesetz zeitgleich in Verbindung mit der neuen europäischen Marktüberwachungsverordnung. Demnach müssen bei elektrischen Geräten und Funkanlagen die Kontaktdaten eines in der Europäischen Union ansässigen Wirtschaftsakteurs angegeben werden. Bei Produktmängeln können sich Verbraucherinnen und Verbraucher an diesen Kontakt wenden. Sind keine entsprechenden Kontaktdaten angegeben, darf man die Produkte nicht verkaufen und nicht nach Deutschland einführen.

Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Bestellungen:
Bestellen Sie online bei seriösen und bekannten Quellen. Informieren Sie sich vorher über den Anbieter, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale.

Prüfen Sie, ob eine Adresse in der EU angegeben ist, unter der Sie den Anbieter oder seinen Partner erreichen können. Diese Adresse muss auf dem Produkt oder seiner Verpackung, dem Paket oder in einem Begleitdokument stehen.
Vergewissern Sie sich, dass Angaben zu allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie Widerrufs- und Rückgabebelehrungen vorhanden sind.

Prüfen Sie die Beschreibung des Produkts sorgfältig, achten Sie insbesondere darauf, dass Hinweise auf eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vorliegen.

Der Preis sollte im Vergleich zu Mitbewerbern plausibel sein.

Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie dem Verkäufer Fragen zum Produkt. Seriöse Verkäufer beantworten Fragen zügig und verständlich.

Bei Technikprodukten sollten Sie darauf achten, dass der Steckertyp auch in Deutschland verwendbar ist.

Bundesnetzagentur verbietet Verkauf von über 10 Millionen Elektronik-Produkten im Online-Handel

Die Bundesneatzagentur hat den Verkauf von über 10 Millionen Elektronik-Produkten im Online-Handel verboten.

Die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur:

Bundesnetzagentur zieht Millionen unsichere Produkte aus dem Verkehr
Präsident Homann: "Erheblicher Anstieg von unsicheren Elektrogeräten im Online-Handel"

Im Jahr 2018 hat die Bundesnetzagentur den Verkauf von über 10 Millionen Produkten im Online-Handel verboten. Diese Geräte können Funkstörungen bzw. elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen und dürfen in der EU nicht vertrieben werden.

"Die rasant steigenden Zahlen zeigen, wie wichtig unsere Überwachung des Online-Handels ist. Nur so können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam schützen", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Immer mehr unsichere Produkte aus Fernost gelangen über das Internet auf den deutschen Markt. Wenn der Preis sehr niedrig ist, sollten Verbraucher zweimal hinschauen."

Weitere 1,63 Millionen Produkte hat die Behörde 2018 mit Vertriebsverboten oder Korrekturmaßnahmen bei Herstellern und Händlern in Deutschland belegt.

Internethandel: Bluetooth-Lautsprecher und Smartwatches
Die Ermittlungen der Bundesnetzagentur richteten sich im Jahr 2018 besonders auf einzelne Händler, die hohe Stückzahlen im Internet anboten. Die Überprüfung findet vermehrt auch im Wege anonymer Testkäufe statt. Die festgestellten Mängel reichen von fehlenden Kennzeichnungen und Produktinformationen bis hin zu unzulässigen Frequenznutzungen oder zu hohen Sendeleistungen.

Unter den insgesamt 10,21 Millionen Geräten befanden sich 4,14 Millionen Bluetooth-Lautsprecher, 2,42 Millionen Smartwatches sowie 508.200 Mobilfunkgeräte und knapp 123.000 ferngesteuerte Drohnen.

Ein weiterer Schwerpunkt lag mit über 2,5 Millionen Stück bei drahtlosen Kopfhörern, die Störungen in sicherheitsrelevanten Frequenzbereichen wie z.B. des Polizeifunks oder des Rettungsdienstfunks verursachen können.

"Verbraucher sollten mindestens darauf achten, dass die Produkte über eine deutschsprachige Bedienungsanleitung verfügen und eine CE-Kennzeichnung haben", rät Homann.

Zusammenarbeit mit dem Zoll
Verbraucher bestellen immer mehr Produkte online direkt aus Drittstaaten. Daher arbeitet die Bundesnetzagentur intensiv mit dem Zoll zusammen.

Im Jahr 2018 hat der Zoll 17.000 verdächtige Warensendungen an die Bundesnetzagentur gemeldet. Insgesamt umfassten diese Meldungen 240.000 Produkte. In mehr als 87 Prozent der Fälle erfolgte keine Freigabe der Produkte für den deutschen Markt.

Marktüberwachung im deutschen Einzelhandel
Die von der Bundesnetzagentur geprüfte Anzahl von Gerätetypen im deutschen Einzelhandel belief sich im Jahr 2018 auf über 4.600. Die Behörde hat insgesamt 112 Vertriebsverbote und 713 Festsetzungsschreiben zur Behebung formaler Mängel für nicht konforme Produkte erlassen. Es waren rund 1,63 Millionen Produkte betroffen.

Weitere Informationen sowie detaillierte Statistiken der Bundesnetzagentur zur Marktüberwachung 2018 sind in Kürze unter www.bundesnetzagentur.de/marktueberwachung zu finden.