LG Braunschweig: Abtretung von Schadensersatzansprüchen im VW-Dieselskandal an Legal-Tech-Anbieter myRight zulässig
LG Braunschweig
Beschluss vom 23.12.2019
3 O 5657/18
Das LG Braunschweig hat entschieden, dass die Abtretung von Schadensersatzansprüchen im VW-Dieselskandal durch Geschädigte an den Legal-Tech-Anbieter myRight zulässig ist. Die Abtretungen sind nicht wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) seitens des Legal-Tech-Anbieters nichtig.
Beschluss vom 23.12.2019
3 O 5657/18
Das LG Braunschweig hat entschieden, dass die Abtretung von Schadensersatzansprüchen im VW-Dieselskandal durch Geschädigte an den Legal-Tech-Anbieter myRight zulässig ist. Die Abtretungen sind nicht wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) seitens des Legal-Tech-Anbieters nichtig.
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