BGH: Verbund mittelständischer Brauereien darf Mitglieder ohne Gewinnerzielungsabsicht rechtlich beraten - Abtretungsvereinbarung zur Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzforderung
BGH
Urteil vom 26.09.2023
KZR 73/21
Die Freien Brauer
RDG § 7 Abs. 1 Nr. 1; GWB § 3
Der BGH hat entschieden, dass ein Verbund mittelständischer Brauereien Mitglieder ohne Gewinnerzielungsabsicht rechtlich beraten darf.
Leitsatz des BGH:
Eine Kommanditgesellschaft (hier: Verbund mittelständischer Brauereien) darf Rechtsdienstleistungen für ihre Mitglieder (hier: Abtretungsvereinbarungen zur Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzforderungen) erbringen, sofern sie zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegründet worden ist, ohne Gewinnerzielungsabsicht lediglich eine Kostenpauschale für die bei der Verfolgung der Schadensersatzansprüche entstehenden Allgemeinkosten erhebt und die Rechtsdienstleistung im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs (hier: gemeinsamer Einkauf von Zucker) erfolgt.
BGH, Urteil vom 26. September 2023 - KZR 73/21 - OLG Karlsruhe - LG Mannheim
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:
Urteil vom 26.09.2023
KZR 73/21
Die Freien Brauer
RDG § 7 Abs. 1 Nr. 1; GWB § 3
Der BGH hat entschieden, dass ein Verbund mittelständischer Brauereien Mitglieder ohne Gewinnerzielungsabsicht rechtlich beraten darf.
Leitsatz des BGH:
Eine Kommanditgesellschaft (hier: Verbund mittelständischer Brauereien) darf Rechtsdienstleistungen für ihre Mitglieder (hier: Abtretungsvereinbarungen zur Geltendmachung kartellrechtlicher Schadensersatzforderungen) erbringen, sofern sie zur Wahrung gemeinsamer Interessen gegründet worden ist, ohne Gewinnerzielungsabsicht lediglich eine Kostenpauschale für die bei der Verfolgung der Schadensersatzansprüche entstehenden Allgemeinkosten erhebt und die Rechtsdienstleistung im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs (hier: gemeinsamer Einkauf von Zucker) erfolgt.
BGH, Urteil vom 26. September 2023 - KZR 73/21 - OLG Karlsruhe - LG Mannheim
Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier: