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BGH: Gehörsverstoß durch Überspannen der an ein beachtliches Bestreiten zu stellenden Anforderungen

BGH
Beschluss vom 07.07.2020
VI ZR 212/19
GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 544 Abs. 9


Der BGH hat entschieden, dass ein Gehörsverstoß (Art. 103 Abs. 1 GG) durch Überspannen der an ein beachtliches Bestreiten zu stellenden Anforderungen vorliegt.

Leitsatz des BGH:

Da die Handhabung der Substantiierungsanforderungen dieselben einschneidenden Folgen hat wie die Anwendung von Präklusionsvorschriften, verstößt sie gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie offenkundig unrichtig ist (hier: Überspannung der an ein beachtliches Bestreiten zu stellenden Anforderungen).

BGH, Beschluss vom 7. Juli 2020 - VI ZR 212/19 - KG Berlin - LG Berlin

Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier:

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