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LG Stuttgart: Wettbewerbswidrige Werbung für Staubsauger mit "super Helfer im Kampf gegen Corona"

LG Stuttgart
Urteil vom 11.01.2021
11 O 573/20


Das LG Stuttgart hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig ist, wenn ein Staubsauger mit der Aussage "super Helfer im Kampf gegen Corona" beworben wird. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale.


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