LG Hamburg: Wettbewerbswidrige Irreführung durch Bezeichnung "Zentrum für Hufchirurgie" wenn Anbieter kein Tierarzt sondern Hufschmied ist
LG Hamburg
Urteil vom 11.05.2023
327 O 74/27
Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Zentrum für Hufchirurgie" vorliegt, wenn der Anbieter kein Tierarzt sondern Hufschmied ist.
Urteil vom 11.05.2023
327 O 74/27
Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine wettbewerbswidrige Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Zentrum für Hufchirurgie" vorliegt, wenn der Anbieter kein Tierarzt sondern Hufschmied ist.
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