LG Heidelberg: Wettbewerbswidriges Abwerben von Mitarbeitern auf Social Media Plattformen - Facebook, XING & Co.
LG Heidelberg
Urteil vom 23.05.2012
1 S 58/11
Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegen kann, wenn versucht wird, Mitarbeiter von Mitbewerbern auf Social Media Plattformen durch gezielte Zusendung von Nachrichten abzuwerben. Im vorliegenden Fall stritten zwei Personaldienstleistungsunternehmen. Der Beklagte hatte zwei Mitarbeiter des Klägers mit der Nachricht "Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind. Ich wünsche Ihnen einfach mal viel Glück. Bei Fragen gebe ich gerne Auskunft." bei XING kontaktiert. Die streitgegenständlichen Profile waren dabei keine reinen Privatprofile, sondern wiesen einen deutlichen Bezug zum Arbeitgeber auf.
Urteil vom 23.05.2012
1 S 58/11
Das LG Heidelberg hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegen kann, wenn versucht wird, Mitarbeiter von Mitbewerbern auf Social Media Plattformen durch gezielte Zusendung von Nachrichten abzuwerben. Im vorliegenden Fall stritten zwei Personaldienstleistungsunternehmen. Der Beklagte hatte zwei Mitarbeiter des Klägers mit der Nachricht "Sie wissen ja hoffentlich, in was für einem Unternehmen Sie gelandet sind. Ich wünsche Ihnen einfach mal viel Glück. Bei Fragen gebe ich gerne Auskunft." bei XING kontaktiert. Die streitgegenständlichen Profile waren dabei keine reinen Privatprofile, sondern wiesen einen deutlichen Bezug zum Arbeitgeber auf.
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